Sämtliche Fahrzeugdokumente für den Verkauf

Unterlagen: für Fahrzeugverkauf und Abmeldung

Das sollte man beim Autoverkauf beachten

Unterlagen: für Fahrzeugverkauf und Abmeldung

Beim Autoverkauf ist es wichtig, alle notwendigen Papiere zu haben, damit der Verkauf reibungslos ablaufen kann. Im Folgenden gehen wir auf alle Papiere ein, die für einen reibungslosen Verkauf benötigt werden.

Wenn Du vor hast dein Fahrzeug zu verkaufen, musst Du Dich im Vorfeld um die Vollständigkeit der Pkw-Unterlagen kümmern. Benötigt werden beispielsweise sämtliche Quittungen, Rechnungen und HU-Protokolle. Ebenso Ist es vorteilhaft, alle Belege über Ersatzteile, Reparaturen und Zubehör bereitzustellen. Auch extra Zubehör, das eine sogenannte Betriebserlaubnis (ABE) braucht, muss selbstverständlich zum Auto mitgegeben werden.

Es spielt keine Rolle, ob Du Deinen gebrauchten Wagen an eine Privatperson oder an einen Händler verkaufst: Mach Dir die Mühe, sämtliche Pkw-Papiere zusammenzusuchen. Denn die Dokumente geben zahlreiche Informationen darüber, in welchem Zustand sich das Auto befindet – so kann eventuell sogar der Wert des Kraftfahrzeugs gesteigert werden. Eine ausführliche Historie Deines Fahrzeugs ist für die meisten potenziellen Käufer kaufentscheidend. Hierbei gilt: Je mehr Informationen umso besser.

Was brauchst Du für einen Autoverkauf?

  • Kaufvertrag
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Umbauteile
  • Aktuellen HU-Prüfbericht
  • Scheckheft/Inspektionsheft
  • Kennzeichen

Zulassungsbescheinigung Teil I

Zu einem sogenannten Pkw-Verkauf gehören die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des Fahrzeugs dazu. Man kann diese als Geburtsurkunde eines Autos sehen. Ohne diese Dokumente kann der neue Fahrzeugbesitzer den Wagen tatsächlich nicht anmelden. Durch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann man erkennen, dass das zugehörige Auto für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Du bist quasi verpflichtet, diese immer im Pkw mitzuführen. Solltest Du Dein Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden, wird der Fahrzeugschein von der zugehörigen Behörde eingezogen und Du erhältst stattdessen eine Abmeldebescheinigung. Diese musst Du ebenso beim Verkauf vorlegen.

Zulassungsbescheinigung Teil II

Die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist keineswegs die Besitzurkunde des Autos. Sie gibt lediglich Auskunft über den Halter des Wagens und wer darüber verfügen darf. Man muss das Dokument nicht im Kraftfahrzeug mitführen, aber dem Käufer beim Verkauf des Autos mitgeben. Bei den Fahrzeugbriefen die bis 2005 ausgegeben wurden, konnten 6 Halter eingetragen werden, in der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil II werden nur noch 2 Halter namentlich aufgeführt – der momentane Besitzer sowie der vorherige Besitzer. Das bedeutet, dass nur 2 Halter eingetragen werden müssen, aber das Fahrzeug eventuell schon durch mehrere Hände gegangen ist. Das sollte alles optimalerweise ausführlich im Kaufvertrag niedergeschrieben werden.

Aktuelle Hauptuntersuchung (HU)

Die Dokumente der letzten Hauptuntersuchung (HU) bei Dekra, GTÜ oder TÜV gehören zum Pkw dazu und sind für eine Neuanmeldung entscheidend – aber nur, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist und schon einmal eine Hauptuntersuchung hinter sich hat. Die gültige HU-Plakette am Nummernschild des Fahrzeugs gehört zwar zu einem zugelassenen Pkw dazu, reicht aber im weiteren Verfahren für eine Neuanmeldung nicht aus. Den HU-Bericht musst Du nicht ständig im Wagen dabeihaben, allerdings bis zur nächsten HU-Untersuchung in Deinen Unterlagen aufbewahren. Wenn ein Verkauf zustande kommen sollte, gehört er ebenso zu den wichtigen Unterlagen. Für den potenziellen Käufer entscheidend: Wie war der Zustand Deines Fahrzeugs bei der Hauptuntersuchung, was wurde am Auto bemängelt? Oder war Dein Wagen bei der Vorführung sogar komplett mängelfrei? Eine neue HU-Plakette bestätigt, dass Dein Kraftfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist – so werden Deine Verkaufschancen erhöht und der Verkaufspreis kann höher angesetzt werden.

Bei Umbauteilen wie einer anderen Auspuffanlage oder anderen Felgengröße hast Du in den meisten Fällen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten. Außer, die Umbauteile wurden direkt in die Zulassungsbescheinigung eingetragen. Die sogenannte ABE sollte stets im Fahrzeug liegen, damit Du sie bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen kannst. Deswegen braucht auch der Käufer diese ABE.

Ausgefülltes Scheckheft oder Inspektionsheft

Das Scheckheft oder Inspektionsheft ist keine Pflicht, aber ein sehr gutes Kaufargument. Hier hast Du im besten Fall die Reparaturen und Inspektionen dokumentiert. Der potenzielle Käufer kann dadurch sehen, dass Du große wie kleine Inspektionen in den regelmäßigen Wartungsintervallen hast durchführen lassen. Hierzu zählt beispielsweise der Wechsel von Bremsflüssigkeit, Motoröl oder des Ölfilters.

Normalerweise werden die Leistungen, die am Fahrzeug durchgeführt wurden, von dem zuständigen Mechatroniker oder Kfz-Meister angekreuzt, darunter findet sich eine Unterschrift und ein Firmenstempel. In das Scheckheft werden zum Beispiel Reparaturen oder neue Reifen nicht eingetragen. Solltest Du hierfür Rechnungen haben, kannst Du diese am besten in einem Ordner aufbewahren, dies im Verkaufsinserat erwähnen und den Ordner beim Verkauf dem neuen Halter übergeben.

Kaufvertrag

Du musst vor der Fahrzeugabgabe an den neuen Besitzer unbedingt einen Kaufvertrag aufsetzen. Denn somit wird der Autoverkauf rechtskräftig abgeschlossen. Du solltest den Kaufvertrag zweimal ausdrucken, einmal für den Käufer und einmal für Dich. Du kannst schon im Vorfeld in Ruhe die Angaben über Dein Fahrzeug und über Dich eintragen. So vermeidest Du beim eigentlichen Verkauf Fehler oder Hektik und sparst obendrein noch Zeit.
Sämtliche Angaben zum Fahrzeug gehören zum schriftlichen Vertrag zwischen dem Verkäufer und Käufer. Käufer und Verkäufer identifizieren sich über Telefonnummer, Personalausweis- oder Reisepass-Nummer und Anschrift. Es ist ratsam, alle Angaben des Käufers zu kontrollieren. Dein Wagen wird über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) oder auch Fahrgestellnummer identifiziert, hierzu kommt die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs. Zubehör wie Dachgepäckträger, Winterräder oder eine Anhängerkupplung solltest Du ebenso im Kaufvertrag erwähnen und exakt beschreiben. Den endgültigen Kaufvertrag besiegelt ihr dann mit dem endgültigen Kaufpreis, dem Verkaufsdatum, der Uhrzeit und beiden Unterschriften. Jetzt musst Du nur noch das Geld an Dich nehmen und alle Dokumente dem neuen Besitzer übergeben.

Was muss im Kaufvertrag stehen?

  • Unterschriften
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
  • Kaufpreis
  • Name, Anschrift, Telefonnummer, Personalausweis- oder Reisepass-Nummer von Käufer und Verkäufer
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Zubehör und Zusatzausstattungen
  • Datum und Uhrzeit

Was benötigt man bei der Abmeldung des Wagens?

Wenn Du vorhast, Dein Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden, musst Du einige Sachen beachten. Folgende Dokumente musst Du vor einen Termin bei der Zulassungsstelle zusammensuchen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts)
  • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Aktuellen HU-Bericht

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FAQ:

Was passiert nach dem Autoverkauf?

Unmittelbar nach dem Verkauf müssen Käufer und Verkäufer sowohl die Zulassungsstelle als auch ihre Versicherungsgesellschaft über den Verkauf informieren. Du tust das, indem Du jedem eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags zusendest. Am besten erledigst Du das gleich.

Wen informieren nach Autoverkauf?

Nach § 13 Abs. 4 Satz 2 KfZ-Zulassungsverordnung hat der Vorbesitzer den Verkauf der Zulassungsbehörde mitzuteilen.

Welche Angaben müssen in einen Verkaufsvertrag?

Der Vertrag muss die Angaben sowohl des Verkäufers als auch des Käufers, deren Anschriften, das Verkaufsdatum und die Veraufszeit, die Nummer der Zulassungsbescheinigung und die Fahrzeugidentifikationsnummer enthalten. Vergiss nicht, dass auch beide Seiten unterschreiben müssen.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Auto privat verkaufe?

Die Käufer- und Verkäuferinformationen sowie die Fahrzeugdaten müssen in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Vergewissere Dich, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist, überprüfe seine Ausweisdokumente. Gebe im Kaufbertrag Fahrzeugtyp, Hersteller, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, TÜV-Datum sowie eventuelle Sonderausstattungen oder Zubehör an. So kommt es nicht zu Unklarheiten im Nachhinein.

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