Ein Kraftfahrzeug das noch angemeldet ist beim verkaufen – das sollte Sie beachten

Ein Kraftfahrzeug das noch angemeldet ist beim verkaufen – das sollte Sie beachten

Es ist nichts Außergewöhnliches, ein Pkw zu verkaufen, das beim verkauf noch angemeldet ist. Allerdings ist es ratsam, dass Sie jegliches Risiko vermeiden, da Sie auf die Seriosität Ihres potenziellen Käufers angewiesen sind.

Was Sie für den verkauf benötigen:

• Muster Kraftfahrzeug-Kaufvertrag

Sollten Sie Ihr Auto verkaufen und dieses bei der Kfz-Zulassungsstelle noch angemeldet ist, müssen Sie wenn es möglich ist, einen Mustertext für einen schriftlichen Kfz-Kaufvertrag verwenden.

Ein Mustervertrag zum verkauf verwenden

  • Im KFZ-Kaufvertrag ist Standardmäßig die Verpflichtung des Käufers enthalten, dass er das Auto nach dem Erwerb ohne großartig Zeit zu verlieren bei der Kfz-Zulassungsstelle auf seinen Namen ummelden muss.
  • Sie fordert zu dem den Käufer auf, die noch auf Ihren Namen laufende Kfz-Haftpflichtversicherung unverzüglich zu kündigen. Der Versicherungsvertrag geht vorübergehend auf den Käufer über. Dieser hat das Recht, Ihren Vertrag binnen eines Monats zu kündigen.

Nach Übergabe des Kraftfahrzeugs die Kfz-Zulassungsstelle informieren

  • In jedem Fall ist es ratsam, dass Sie die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Haftpflichtversicherung unverzüglich über den verkauf Ihres Fahrzeuges informieren. Bei Ihrer Versicherung bekommen Sie dafür eigens vorgesehene Vordrucke, die Sie beispielsweise mit der Post verschicken können. Diese Vordrucke hängen oft dem Muster-Kraftfahrzeug-Kaufvertrag auch als Anlage an.
  • Nach dem Sie das Fahrzeug Rechtmäßige übergeben haben, geht die Verantwortung und die Haftung im Schadensfall auf den Käufer über. Dennoch sind Sie vorerst weiterhin als Halter des PKWs eingetragen.
  • Sie sollten also im Notfall immer damit rechnen, dass Sie bei einem vom Käufer verschuldeten Verkehrsunfall als Halter von dem geschädigten Unfallgegner nur wegen Ihrer Haltereigenschaft formal in die Verantwortung genommen werden. Oder stellen Sie sich das Szenarium vor, der Käufer übernimmt das Auto und missbraucht es als Fluchtfahrzeug zur Ausführung einer Straftat. In so einer Situation können Sie unangenehme Fragen von der Polizei erwarten, die Sie beantworten müssen.
  • Kontrollieren Sie also auf jeden Fall, die Identität des Käufers. Lassen Sie sich auch den Führerschein oder Personalausweis zeigen und notieren Sie die Daten im Kaufvertrag.

Übergabe, wenn das Fahrzeug nicht mehr angemeldet ist

  • Es ist immer vorteilhafter, wenn Sie so viele Risiken wie möglich ausschließen. Das funktioniert am besten, indem Sie das Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle vor dem verkauf abmelden. Bitten Sie den potenziellen Käufer, sich ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen, damit er das Erworbene Auto von Ihnen übernehmen kann.
  • Wenn das Auto nicht mehr angemeldet ist, können Sie dem Käufer nach der Bezahlung des Kaufpreises auch ganz unkompliziert die Kfz-Zulassungspapiere übergeben, so dass er das Auto selbst direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle auf seinen Namen anmelden kann.
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