Mängeldarstellung beim Autoverkauf
Nach dem Autoankauf möchte natürlich niemand Mängel und Schäden entdecken, auf die sie vorher nicht aufmerksam gemacht wurden. Nicht nur kann das nicht erwähnen von Schäden den Kaufvertrag lösen, Sie können als Verkäufer auch juristische Konsequenzen tragen und der Käufer hat dann Anspruch auf Gewährleistung. Aus diesem Grund dürfen Sie beim Privatverkauf Mängel nicht bewusst verschweigen, sondern immer eine wahrheitsgemäße Angabe zu dem Fahrzeug machen. Kratzer, Dellen, Probleme mit der Elektronik, alles müssen Sie in eine Beschreibung packen, aber so, dass das Fahrzeug noch immer attraktiv für Interessenten ist.
Eine anspruchsvolle Aufgabe, die nicht jedermann meistern kann. Da wir Ihr Auto selber auf Herz und Nieren untersuchen, gibt es kein übles Nachspiel für Sie. Dank unserem gebührenfreien Gutachten wissen nachher sowohl Sie, als auch wir bescheid, wo die kleinen Macken Ihres Wagens liegen. Diese Mängel beeinträchtigen jedoch nicht den Verkauf an uns. Für Ihren Gebrauchtwagen bekommen Sie von uns dann immer noch, was Ihnen zusteht und nicht weniger. Wie schon erwähnt legen wir sehr großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und sind daher mehr als bereit, Ihnen einen perfekten Betrag für Ihr Auto auszuzahlen. Bar oder per Banküberweisung, das entscheiden dann natürlich Sie.