Inhaltsverzeichnis:
- Autokauf online: Vorteile & Nachteile
- Online-Autokauf: Was tun ohne Probefahrt?
- Fahrzeuge online kaufen: Auswahl und Optionen
- Ausländische Händler: Gilt deutsches Recht?
- Online-Autokauf: Bezahlung einfach erklärt
- Auto online kaufen: Lieferung & Abholung
- Auto online kaufen: Wer übernimmt die Zulassung?
- Fazit
- FAQs
Autokauf online: Vorteile & Nachteile
Der Autokauf von zu Hause aus kann durch aus entspannt sein als der herkömmliche Besuch im Autohaus. Online lassen sich bequem verschiedene Modelle vergleichen, das Wunschauto konfigurieren und in der bevorzugten Farbe virtuell betrachten. Ein weiterer Vorteil: Fahrzeuge sind online oft zu günstigeren Konditionen erhältlich. Allerdings sind die Online-Konfiguratoren nicht immer einfach zu verstehen. Bestimmte Ausstattungen sind häufig nur in Verbindung mit teuren Zusatzpaketen erhältlich. Zudem steht man bei Unklarheiten oft ohne direkte Beratung da. Deshalb ist es entscheidend, sich genügend Zeit zu nehmen, um die verschiedenen Optionen gründlich zu prüfen und informierte Entscheidungen zu treffen.
Online-Autokauf: Was tun ohne Probefahrt?
Beim Online-Kauf eines Autos ist eine Probefahrt in der Regel nicht möglich. Dennoch wird empfohlen, ein Fahrzeug vor dem Kauf zu testen, um sicherzustellen, dass es den eigenen Bedürfnissen entspricht. Faktoren wie Sitzkomfort, Übersichtlichkeit und Motorleistung spielen eine entscheidende Rolle. Falls eine Probefahrt nicht realisierbar ist, sollten Sie sich umfassend über das gewünschte Modell informieren. Hilfreich können unabhängige Tests sein, die verschiedene Aspekte wie Fahrverhalten, Verbrauch und Emissionen bewerten. Nutzen Sie solche Informationsquellen, um eine informierte Entscheidung zu fällen.
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Fahrzeuge online kaufen: Auswahl und Optionen
Im Internet werden Neufahrzeuge oft mit Rabatten von über 20 Prozent angeboten. Diese Autos können jedoch meist nicht individuell konfiguriert werden, da es sich oft um Lagerfahrzeuge handelt, die zu besonders günstigen Konditionen verkauft werden. Gebrauchtfahrzeuge sind online nicht zwangsläufig preiswerter als beim Privatkauf oder beim Autohändler vor Ort. Dies liegt unter anderem daran, dass gewerbliche Verkäufer gesetzlich verpflichtet sind, eine Gewährleistung für Mängel zu übernehmen. Daher ist es ratsam, immer Vergleichsangebote einzuholen.
Tipp: Achten Sie bei besonders niedrigen Preisen genau auf mögliche Besonderheiten. Manchmal wird das Fahrzeug beispielsweise zunächst für ein halbes Jahr auf eine andere Person zugelassen, bevor es auf den endgültigen Käufer übertragen wird.
Verträge im Internet: Rechtlich bindend
Wichtig zu wissen: Verträge, die per E-Mail oder über das Internet geschlossen werden, sind genauso rechtsverbindlich wie klassische Verträge. Ein Vertrag kommt durch einen Vorschlag des Verkäufers und die Annahme des Autokäufers zustande, wobei beide Parteien per E-Mail oder schriftlich ihre Absicht erklären, sich vertraglich zu binden. Da die Willenserklärungen im Internet zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgegeben werden, ist es im Streitfall entscheidend, nachweisen zu können, dass die Erklärung die andere Partei tatsächlich erreicht hat. Hierfür kann eine Empfangsbestätigung der E-Mail als Beleg dienen.
Tipp: Um sicher zu gehen, können Sie den Vertragsabschluss zusätzlich per Fax oder Brief bestätigen, vor allem bei größeren Geldbeträgen oder wenn keine Empfangsbestätigung vorliegt.
Widerrufsrecht: Frist einhalten
Verbraucher haben bei Online-Käufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Falls der Händler nicht korrekt über das sogenannte Widerrufsrecht aufgeklärt hat, verlängert sich die Frist um weitere zwölf Monate. Der Widerruf muss schriftlich, z.B. per E-Mail, gegenüber dem Händler erklärt werden – die bloße Rücksendung der Ware reicht nicht aus.
Achtung: Beim Kauf von Privatpersonen oder bei Auktionen besteht kein Widerrufsrecht.
Kleingedrucktes zuerst lesen, dann unterschreiben
Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers sorgfältig durchlesen. Oft gibt es Unklarheiten darüber, ob die AGB überhaupt Teil des Vertrags sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf seine AGB hinzuweisen und diese leicht zugänglich zu machen. Im Internet müssen die AGB auf der Webseite so aufgestellt sein, dass sie für den Fahrzeugkäufer klar ersichtlich sind. Wenn sie schwer auffindbar sind, gelten sie nicht als Vertragsbestandteil, und der Verkäufer kann sich hinterher im schlimmsten Fall nicht auf sie berufen.
Vertippt bei der Bestellung – was tun?
Falls Sie sich bei einer Bestellung vertippt haben oder versehentlich eine Bestellung per E-Mail abgesendet wurde, können Sie Ihre sogenannte Willenserklärung beanstanden. Das heißt, der Vertrag wird ungültig. Die Anfechtung muss unmittelbar erfolgen, nachdem der Fehler erkannt wurde. Am besten informieren Sie den Verkäufer so schnell wie möglich per E-Mail über den Irrtum. Auch bei technischen Übermittlungsfehlern, wie einem falschen Preis, kann eine Anfechtung in Betracht kommen.
Auto online versteigern: Vorsicht vor Betrug
Bevor Sie an einer Online-Auktion teilnehmen, sollten Sie unbedingt die Bewertungen des Anbieters überprüfen. Es gibt auch unseriöse Händler, die sich auf dem Markt tummeln.
Gebote sind bindend
Bei Internetauktionen kommt mit Abgabe des Höchstgebots ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Geben Sie daher nur ernstgemeinte Gebote ab, denn wenn Sie die Auktion gewinnen, sind Sie verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen und das erworbene Produkt abzunehmen. Dasselbe gilt auch für den Anbieter: Er ist verpflichtet, dem Höchstbietenden die Ware zu überlassen, auch wenn er sich ein höheres Gebot erhofft hatte. Um sich vor Enttäuschungen zu schützen, sollten Sie gegebenenfalls ein Mindestgebot festlegen.
Sicherheit bei der Internetauktion
Sollten Sie den Zuschlag erhalten, fordert der Verkäufer in der Regel die Überweisung des Kaufpreises. Doch Vorsicht: Stellen Sie sicher, dass Sie die Identität des Anbieters kennen, bevor Sie zahlen. Nur so haben Sie im Falle von Problemen einen Ansprechpartner. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Ware nicht geliefert wird oder der Verkäufer nicht auffindbar ist (z.B. bei Briefkastenfirmen).
Viele Auktionsplattformen bieten sichere Zahlungsmethoden an, bei denen das Geld erst freigegeben wird, wenn die Ware ordnungsgemäß beim Käufer angekommen ist und geprüft wurde. Dies schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer.
Lieferprobleme oder Mängel: Wer ist zuständig?
Häufig fungiert die Auktionsplattform nur als Mittelsperson zwischen Verkäufer und Käufer. Wenn es zu Problemen mit der Lieferung, der Qualität der Ware oder Falschlieferungen kommt, müssen Sie sich direkt an den Verkäufer wenden, nicht an die Plattform. Der Vermittler haftet nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn Ihre Angaben falsch weitergeleitet wurden oder er einen bestimmten Liefertermin ausdrücklich garantiert hat.
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Ausländische Händler: Gilt deutsches Recht?
Beim Online-Kauf von Neu- oder Gebrauchtwagen kann der Händler seinen Firmensitz entweder in Deutschland oder im Ausland haben. Hat der Verkäufer seinen Sitz innerhalb der EU, können Sie sich als privater Käufer in vielen Fällen auf deutsches Recht berufen. Dafür muss die Tätigkeit des Händlers jedoch eindeutig auf den deutschen Markt ausgerichtet sein, z.B. durch eine deutschsprachige Webseite, Angebote in Euro oder eine deutsche Telefonnummer.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers kann jedoch eine sogenannte Rechtswahlvereinbarung getroffen werden, durch die das Recht des Landes gilt, in dem der Autohändler seinen Firmensitz hat. Wichtig: Auch bei einer solchen Vereinbarung dürfen Ihre Verbraucherrechte nicht eingeschränkt werden. Sollte die Vereinbarung gegen deutsches Verbraucherschutzrecht verstoßen, können Sie sich auf das für Sie günstigere deutsche Recht berufen.
Wenn der Internethändler seinen Sitz außerhalb der EU hat, gilt in der Regel das Recht des jeweiligen Landes, was zu deutlichen Unterschieden im Vergleich zu deutschen Regelungen führen kann. Deshalb ist es ratsam, die AGBs des Verkäufers vor Abschluss eines Vertrags sorgfältig zu prüfen oder sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Online-Autokauf: Bezahlung einfach erklärt
Beim Kauf von Neuwagen oder jungen Gebrauchten ist die Banküberweisung nach wie vor die häufigste Zahlungsmethode. Einige Anbieter bieten jedoch auch eigene Zahlungsoptionen an, die je nach Plattform variieren können.
Auto online kaufen: Lieferung & Abholung
Viele Plattformen bieten die Möglichkeit, das Auto direkt vor die Haustür liefern zu lassen, manchmal sogar kostenlos. Vorsicht ist geboten, da einige Anbieter die Kosten für die Lieferung erst später offenlegen – häufig fallen zusätzliche Gebühren von etwa 300 Euro an.
Alternativ bieten manche Portale die Abholung des Fahrzeugs an einer Abholstation an, meist in Kooperation mit örtlichen Autohäusern. Dabei wird der Wagen zu einem Partnerautohaus transportiert, wo der Käufer ihn abholen kann.
Es ist wichtig zu wissen, welche Rechte Sie bei der Abholung oder Lieferung haben, insbesondere wenn das Fahrzeug Mängel aufweist.
Auto online kaufen: Wer übernimmt die Zulassung?
Einige Online-Portale bieten einen Zulassungsservice an, der zwischen 150 und 250 Euro kostet. Damit der Anbieter das Auto zulassen kann, müssen Sie vorab Dokumente wie eine Vollmacht und eine Ausweiskopie einsenden. Wenn dieser Service nicht verfügbar ist, bieten viele Portale auch Kurzzeitkennzeichen an, mit denen Sie das Auto selbst zur Zulassungsstelle fahren können.
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Fazit
Der Autokauf im Internet bietet viele Vorteile, wie bequeme Vergleichsmöglichkeiten, oft günstigere Preise und flexible Zahlungsmethoden. Doch es gibt auch Herausforderungen, wie die fehlende Probefahrt und potenzielle Zusatzkosten für Lieferung oder Zulassung. Achten Sie darauf, die AGBs sorgfältig zu prüfen und die Identität des Verkäufers zu überprüfen, um Betrugsrisiken zu vermeiden. Plattformen bieten teilweise sichere Zahlungsmethoden und unterstützen den Käufer bei der Zulassung. Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie sich für den Online-Kauf entscheiden.
FAQs:
Kann ich ein Auto nach dem Online-Kauf zurückgeben, wenn es nicht meinen Erwartungen entspricht?
Ja, als privater Käufer haben Sie beim Online-Kauf eines Neuwagens in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht, solange das Auto nicht speziell nach Ihren Wünschen angefertigt wurde. Das bedeutet, Sie können den Kaufvertrag innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies gilt jedoch nicht für Gebrauchtwagen, die von privaten Verkäufern angeboten werden. Überprüfen Sie vor dem Kauf die Rückgaberegelungen und klären Sie mögliche Kosten für den Rückversand.
Was sollte ich beachten, wenn der Preis online deutlich niedriger ist als im Autohaus?
Sehr niedrige Preise können auf besondere Konditionen hinweisen, wie zum Beispiel Lagerfahrzeuge oder Modelle, die bereits auf jemand anderen zugelassen waren. Es ist wichtig, alle Details zu prüfen, wie mögliche zusätzliche Kosten oder Bedingungen. Manchmal handelt es sich um Vorführwagen oder Autos mit kleinen Mängeln. Ein Preisvergleich mit anderen Plattformen und Anbietern kann helfen, verdächtig niedrige Angebote zu erkennen.
Wie finde ich seriöse Online-Plattformen für den Autokauf?
Seriöse Plattformen erkennen Sie an positiven Kundenbewertungen, klaren Kontaktinformationen und transparenten Zahlungsbedingungen. Plattformen, die sichere Zahlungsmethoden wie Treuhandkonten anbieten, sind ein gutes Zeichen für Vertrauenswürdigkeit. Sie sollten auch darauf achten, ob die Plattform die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf AGBs und Datenschutz erfüllt. Ein weiterer Tipp: Schauen Sie nach Empfehlungen von Institutionen wie dem ADAC oder bekannten Automagazinen.
Welche Dokumente brauche ich für den Autokauf im Internet?
Für den Autokauf im Internet benötigen Sie die gleichen Dokumente wie beim Kauf im Autohaus. Dazu gehören in der Regel ein gültiger Ausweis, der Führerschein sowie gegebenenfalls eine Vollmacht, falls ein Zulassungsservice genutzt wird. Wenn Sie das Auto selbst zulassen, benötigen Sie außerdem die Fahrzeugpapiere und den Nachweis über eine gültige Kfz-Versicherung.
Was passiert, wenn das Auto während der Lieferung beschädigt wird?
Wenn das Fahrzeug während der Lieferung beschädigt wird, haftet in der Regel der Verkäufer oder die Transportfirma. Es ist wichtig, das Auto bei der Ankunft gründlich auf Mängel zu überprüfen und eventuelle Schäden sofort zu dokumentieren. Melden Sie diese umgehend dem Verkäufer, um Ansprüche geltend zu machen.
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Fahrzeugkauf von einem gewerblichen Händler und einer Privatperson im Internet?
Ja, der größte Unterschied liegt in den Rechten des Käufers. Bei einem gewerblichen Händler haben Sie Anspruch auf Gewährleistung, das bedeutet, der Händler haftet für Mängel, die innerhalb von zwei Jahren auftreten können. Bei einem Privatverkauf gelten diese Regelungen nicht, und das Fahrzeug wird in der Regel „wie gesehen“ verkauft. Daher sollten Sie bei Privatverkäufen besonders vorsichtig sein und das Fahrzeug genau inspizieren oder ein Gutachten einholen.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich bei einem Online-Autokauf keine gefälschten oder gestohlenen Fahrzeuge kaufe?
Um sicherzustellen, dass das Auto legal ist, sollten Sie immer die Fahrzeughistorie überprüfen. Seriöse Plattformen bieten oft Berichte über die Fahrzeughistorie an, die Angaben zu Vorbesitzern, Unfällen oder ausstehenden Krediten enthalten. Sie können auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) nutzen, um diese Informationen zu überprüfen. Bei Unsicherheit sollten Sie den Kauf über eine Plattform mit Treuhandkonto abwickeln, wo das Geld erst freigegeben wird, wenn Sie sicher sind, dass alle Angaben korrekt sind.
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