Pkw ins EU-Ausland verkaufen

Pkw in der EU verkaufen

Grundlegende Informationen und wichtige Tipps

KFZ ins EU-Ausland verkaufen

Das lange Warten hat ein Ende: Es ist endlich ein Käufer für dein Gebrauchtfahrzeug gefunden – allerdings soll das Fahrzeug ins EU-Ausland gehen. Dass der Verkauf dorthin ebenso unproblematisch abläuft, wie er in Deutschland ablaufen würde, haben wir im folgenden Text die wichtigsten Tipps und Information für dich zusammengefasst.

Lohnt es sich, ein Fahrzeug ins Ausland zu verkaufen?

Falls ein Fahrzeugbesitzer sein Auto für einen guten d.h. möglichst hohen Preis verkaufen möchte, kann es sich durchaus lohnen, den Käufermarkt auch ins EU-Ausland zu vergrößern. In der Regel ist bei einem Jahres- und Neuwagen ein Verkauf nicht empfehlenswert. Das gilt vor allem für den osteuropäischen Bereich: Denn im Inland sind dort neue Kraftfahrzeuge oftmals viel günstiger. So müsstest du den Verkaufspreis dementsprechend anpassen und würdest als Schlussfolgerung einiges an Geld verlieren.

Allerdings kann es rentabel sein, ältere Autos ins EU-Ausland zu verkaufen. Das wären zum Beispiel Fahrzeuge, die die kommende TÜV-Prüfung nicht bestehen würden oder die einen hohen Kilometerstand auf dem Tacho aufweisen. Auch ältere Dieselfahrzeuge, die keine grüne Umweltplakette mehr erhalten, kann man gut ins Ausland verkaufen. Ältere Gebrauchtautos werden also oft in andere EU-Länder ausgeführt, in denen es keine vergleichbaren TÜV Auflagen gibt oder die Umweltauflagen nicht so streng sind. Der Besitzer hat die Möglichkeit, sie dort für einen sehr guten Preis zu verkaufen.

Wie funktioniert ein Autoverkauf ins EU-Ausland?

Fahrzeugverkauf ins Ausland
Fahrzeugverkauf ins Ausland

Es gibt nur einige Unterschiede im Vergleich zu einem Verkauf im Inland. Bei einem Fahrzeugverkauf ins EU-Ausland sollte man Folgendes unbedingt berücksichtigen:

Die Mehrwertsteuer

Es fällt keine Mehrwertsteuer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ins EU-Ausland an. Achtung: Bei Neuwägen gelten andere Bedingungen. Wenn Sie also ein neues Auto verkaufen, sollte der Käufer die Mehrwertsteuer im Land seines Hauptwohnsitzes bezahlen – also sozusagen dort, wo die Zulassung erfolgen soll. Als Neuwagen betitelt man ein Auto, das einen geringeren Kilometerstand als 6.000 Kilometer oder einer Erstzulassung, die nicht älter als 6 Monate ist, hat.

Die Zollgebühren

Der Warenverkehr binnen der EU ist in der Regel kostenfrei. Hierbei unterliegen Gebrauchtwagen keinerlei Einschränkungen. Jedoch muss beim Verkauf eines Autos ins EU-Ausland in jedem Falle eine schriftliche Anmeldung beim Zoll erfolgen, wenn der Verkaufspreis über tausend Euro liegt. Darunter ist eine mündliche Bekanntgabe beim Zoll durch den Verkäufer ausreichend.

Abmeldung und gesetzliche Kfz-Versicherung

Wer vor hat, sein Fahrzeug ins EU-Ausland zu verkauften, muss es – wenn dies irgendwie geht – zügig in Deutschland abmelden, weil der Käufer das nicht aus dem Ausland machen kann. Der Verkäufer stellt mit der Abmeldung sicher, dass keine offenen Beträge bei der Versicherung und Kfz-Steuern offen sind. Zudem schützt er sich so vor rechtlichen Komplikationen im Falle von durch den Käufer angezettelten Unfällen oder Bußzetteln.

Der Kaufvertrag

Eigentlich unterscheiden sich die vertraglichen Formalitäten rund um den Kauf nicht vom inländischen Gebrauchtwagenverkauf. Es ist von großer Bedeutung, den Vertrag detailliert und sorgfältig auszufüllen. Denn vor allem über Landesgrenzen hinweg ist es noch schwieriger, einen Betrug zu durchschauen und im Nachhinein rechtliche Schritte einzuleiten.

Kurzzeitkennzeichen

Der Verkäufer benötigt, nachdem er sein Fahrzeug abgemeldet hat, ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung ins Ausland. Es ist zwischen Ländern in der EU die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen nicht klar geregelt. Sie werden in der Regel trotzdem anerkannt, solange keine Probleme an der Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung, der Verkehrssicherheit oder am Eigentum bestehen.

Fahrzeug ins EU-Ausland verkaufen: Was ist zu beachten?

Wichtige Punkte beim Verkauf von Fahrzeugen Wichtige Punkte beim Verkauf von Fahrzeugen

Man sollte beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges diese folgenden Punkte beachten:

  1. Lass dir vom Käufer einen Reisepass oder Ausweis vorzeigen und schließe einen schriftlichen Kaufvertrag ab.
  2. Kümmere dich um die Abmeldung des Autos vor dem Verkauf – denn der neue Besitzer kann dies nicht machen.
  3. Falls potenzielle Käufer den Preis sofort akzeptieren, könnte sein, dass irgendwas nicht in Ordnung ist.
  4. Auf keinen Fall Zahlungen über ausländische Banken akzeptieren. Der private Fahrzeugverkauf ist ein sogenanntes Bargeld-Geschäft.
  5. Verschicke aus Sicherheitsgründen unter keinen Umständen Kopien und Fotos von Fahrzeugdokumenten.
  6. Bestehe auf eine Ausweiskopie des Käufers und lege sie zum Kaufvertrag dazu.
  7. Vermerke im Kaufvertrag sämtliche wichtige Kontaktdaten des Käufers und auch Zeit und Ort der Übergabe.
  8. Um im Nachgang nicht belangt zu werden, solltest du eine Sachmängelhaftung abschließen.

Fazit:

Es kann sich durchaus lohnen, etwas ältere Gebrauchtwägen in EU-Länder zu exportieren, in denen es keinen TÜV in vergleichbarer Form gibt wie in Deutschland und wo die Umweltauflagen nicht so streng sind. Hierbei sollte der Verkäufer aber einiges beachten: Zum Beispiel ist es wichtig, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen und auf keinen Fall Zahlungen über ausländische Banken zu akzeptieren.

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FAQ:

Was kostet ein Exportkennzeichen?
Die Zulassung eines PKWs kostet zwischen 25 und 50 Euro. Dazu kommen noch Kosten für die Kennzeichen von etwa 20 bis 40 Euro dazu.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Fahrzeug im Ausland erwerbe?

  • Das Original der Vollabnahme nach § 21 der StVZO oder der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Bestätigung über TÜV und ASU (bei Kraftfahrzeugen, die älter als drei Jahre sind)
  • Rechnung und Kaufvertrag im Original
  • Reisepass oder Personalausweis des neuen Halters
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