Unfall Autos
Wer hat nach einem Unfall Anspruch auf einen Leihwagen?
Eine alte sehr zynische Weisheit besagt: “Der den Schaden trägt, braucht sich nicht um den Schrott zu sorgen”. Es ist ja wohl ärgerlich genug, wenn man bei einem Autounfall beteiligt war. Sicherlich ist man bei Nichtverschulden zunächst einmal sauer auf den Übeltäter. Jedoch ist es in so einer Situation echt wichtig den klaren Kopf zu bewahren und an der Regulierung des Schadens zu arbeiten. Aber wer übernimmt die Reparaturkosten? Die Versicherung des Gegners reguliert meist den entstandenen Schaden. Haben Sie einen Totalschaden, dann ist eine Reparatur oft nicht mehr möglich, da das Auto wirtschaftlich und auch technisch nicht mehr in Ordnung ist. Jedoch übernimmt die Reparatur meist eine Autowerkstatt und während der Reparatur erhält man meist umgehend einen Leihwagen. Eine Reparatur kann oft mehrere Tage dauern und wir alle ob jung oder alt sind auf unsere Autos angewiesen. Man kann den Leihwagen auch so lange behalten, wie der andere Wagen in der Werkstatt ist. Wer trägt nun aber die Kosten des Leihwagens?
Kostenübernahme bei einem Leihwagen nach einem Autounfall
Normalerweise trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten eines Ersatzwagens, während der Zeit in der sich der Wagen in der Reparatur befindet. Der Bundesgerichtshof stellt hier klare Regeln auf. Damit Sie am Ende auch wirklich keine Kosten für den Leihwagen haben, Es ist wirklich wichtig, dass Sie sich die Rechnung über die Aufenthaltsdauer von Ihrem Wagen in der Werkstatt behalten, denn so können Sie nachweisen, wie lange Ihr Wagen dort war. Jede Rechnung hat ein Datum und bestätigt somit den Termin an welchem das Auto kam und auch wann es wieder ging.
Wie lange nach dem Unfall hat man Anspruch auf einen Leihwagen?
Hatten Sie einen Totalschaden, dann dürfen Sie als Geschädigter den Leihwagen so lange nutzen, bis Sie Ihr neues Auto erhalten. Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt hier die kompletten Kosten. Achten Sie jedoch darauf klare Kosten nachweise bei der gegnerischen Versicherung nachweisen zu können, da sie ansonsten nicht die Zahlung übernimmt. Sicherlich hatten Sie als Unfallgeschädigter schon Stress genug mit dem Unfall, Da ist es wenigstens eine Erleichterung zu wissen das Gesetze bestehen, die die Kostenübernahme des Leihautos bestimmen.