Mann unterzeichnet Autokaufvertrag

Wann kann ich vom Autokauf zurücktreten?

Der Erwerb eines Fahrzeugs kann sehr erfreulich sein, wenn alles reibungslos verläuft…

Wann ist ein Rücktritt vom Autokaufvertrag möglich?

Der Erwerb eines Fahrzeugs kann sehr erfreulich sein, wenn alles reibungslos verläuft. Doch was passiert, wenn Probleme auftauchen? Wir erläutern, wie und unter welchen Bedingungen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können. Niemand möchte nach der Vertragsunterzeichnung sofort enttäuscht sein, doch in der Praxis passiert das immer wieder. Beispielsweise kann sich die Auslieferung des neuen Wagens mehrfach verzögern oder es treten wiederholt Mängel auf, die der Händler nicht beheben kann. In vielen solchen Fällen ist ein Rücktritt vom Kraftfahrzeug Kaufvertrag durchführbar. Hier geben wir Antworten auf die wesentlichsten Fragen dazu.

Ich habe den Vertrag erst kürzlich unterzeichnet. Kann ich ihn noch widerrufen?

Unter bestimmten Bedingungen kann es beim Autokauf vom Fahrzeughändler möglich sein, von der Bestellung zurückzutreten. Hier sind mögliche Szenarien:

Zur Absicherung steht hier ein Kaufvertrag vom ADAC zur Verfügung:
Auto-Kaufvertrag: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen

Verbindliche Bestellung beim Autokauf: Was Sie wissen sollten

Das Dokument, das nahezu bei allen Autohändlern beim Erwerb von Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeugen verwendet wird, nennt sich „verbindliche Bestellung“. Mit Ihrer Unterschrift auf diesem Formular ist noch kein endgültiger Kaufvertrag entstanden. Juristisch gesehen, haben Sie dem Autohändler ein Preisangebot zum Abschluss eines Kaufvertrages unterbreitet. An diese Bestellung sind Sie nun für eine bestimmte Zeit gebunden, die je nach Fahrzeugtyp variiert:

Lagerfahrzeuge (bereits beim Händler vorhanden)

  • Pkw: zehn Tage
  • Nutzfahrzeuge: vierzehn Tage

Bestellfahrzeuge (werden vom Hersteller auf Bestellung produziert)

  • Pkw: drei Wochen
  • Nutzfahrzeuge: sechs Wochen

Der Händler muss Ihr Angebot innerhalb dieser Fristen annehmen. In der Praxis erfolgt dies durch eine von der Verkaufs- oder Geschäftsleitung unterschriebene Auftragsbestätigung, die Ihnen per Post zugeschickt wird. Alternativ kann der Autohändler den Pkw während der Frist liefern. Wenn der Fahrzeughändler es jedoch versäumt, Ihnen die Auftragsbestätigung rechtzeitig zukommen zu lassen, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Wenn Sie den Kaufvertrag nicht vor Ort im Autohaus, sondern über Fernabsatzwege abgeschlossen haben, können Sie unabhängig von einer Finanzierung den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen.

Maßnahmen bei verzögerter Fahrzeuglieferung

Ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, hängt von der Dauer der Lieferverzögerung und der im Vertrag festgelegten Lieferfrist ab. (Die folgenden Angaben basieren auf den üblichen Bedingungen für den Verkauf von Neuwagen. Im Einzelfall kann die rechtliche Situation abweichen.)

Unverbindlicher Liefertermin:
Überschreitet der Verkäufer den unverbindlichen Lieferzeitraum um mehr als sechs Wochen, haben Sie das Recht, ihn zur Lieferung aufzufordern. Bei vorrätigen Pkw vermindert sich diese Frist auf 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen auf vierzehn Tage. Durch diese Aufforderung gerät der Autoverkäufer in Lieferverzug. Bevor Sie jedoch den Vertrag kündigen können, müssen Sie dem Verkäufer eine entsprechende Frist zur Fahrzeuglieferung setzen, die in der Regel 14 Tage beträgt. Diese Nachfrist kann gleichzeitig mit der Aufforderung zur Lieferung gesetzt werden. Ab diesem Punkt können Sie möglicherweise auch Schadenersatz geltend machen, abhängig davon, ob die Verzögerung durch den Verkäufer verschuldet wurde. Wenn die gesetzte Frist abgelaufen ist und die Lieferung weiterhin ausbleibt, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

Verbindlicher Liefertermin:
Wenn ein verbindlicher Liefertermin festgelegt wurde, gerät der Verkäufer nach Ablauf dieses Datums automatisch in Verzug. Es ist ausreichend, dem Verkäufer eine entsprechende Nachfrist zu setzen. Wird auch diese extra Frist nicht eingehalten, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Auch in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, ab dem Zeitpunkt des Verzugs Schadenersatz geltend zu machen.

Wenn Verzögerungen durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen entstehen, verlängern sich die festgelegten Fristen entsprechend der Dauer des Ereignisses. Dennoch müssen Sie nicht länger als vier Monate warten.

Die Aufforderung zur Lieferung, die Fristsetzung und der Rücktritt sollten unbedingt schriftlich erfolgen, zumindest per E-Mail (Textform).

Rückgabemöglichkeiten bei Mängeln am neuen Auto

Auto Symbol mit Aufschrift Mangel

Beim Erwerb eines Neuwagens muss der Händler eine zweijährige Gewährleistung auf Sachmängel gewähren. Während der ersten 6 Monate nach der eigentlichen Übergabe gilt: Wenn ein Defekt auftritt, wird davon ausgegangen, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war oder zumindest angelegt war (noch nicht erkennbar). In diesen sechs Monaten haben Käufer das Recht auf eine sogenannte Nachbesserung, und der Verkäufer muss die Reparaturkosten übernehmen. In den verbleibenden 18 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer – er muss beweisen, dass der Schaden schon bei der Übergabe des Autos vorhanden war. In der Praxis ist dies oft schwierig.

Was tun bei einem Fahrzeugmangel?

Facharbeiter notiert Fahrzeugmängel

Sollte ein Mangel auftreten und der Käufer auf sein Recht auf Nacherfüllung bestehen, kann er zwischen Reparatur oder Ersatzlieferung wählen. Der Verkäufer kann jedoch die Ersatzlieferung ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig erscheint. Ein defekter Rückspiegel würde beispielsweise keinen Anspruch auf ein neues Fahrzeug rechtfertigen. Bei Autokäufen wird in der Regel zuerst eine Reparatur in Betracht gezogen.

Der Verkäufer hat gemäß aktueller Rechtsprechung bei Kraftfahrzeugen zwei Gelegenheiten zur Nachbesserung. Wenn diese Versuche scheitern oder der Händler die Nachbesserung verweigert, kann der Käufer bei kleineren Mängeln eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Bei erheblichen Mängeln hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Es wird empfohlen, sich nicht auf eine Garantie einzulassen, wenn es sich tatsächlich um einen Fall der Sachmängelhaftung handelt. Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt, während eine Garantie – nicht zu verwechseln mit einer Garantieversicherung – normalerweise vom Hersteller gewährt wird. Sachmängelhaftung und Garantie bestehen parallel zueinander. Oft versuchen Händler, Reklamationen als „Garantiefälle“ zu behandeln und den Kunden an den Hersteller zu verweisen, obwohl tatsächlich ein Fall der Sachmängelhaftung vorliegt.

Hier können Sie sich hinwenden, wenn Sie beim Autokauf betrogen wurden
Betrug beim Autokauf

Sicher gehen: Tipps von Experten

Vertrag schriftlich festhalten:
Bestehen Sie darauf, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen. Solche Verträge helfen dabei, alle wichtigen Details und Vereinbarungen festzuhalten und Missverständnisse zu vermeiden.

Keinen Druck zulassen:
Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einer zügigen Entscheidung drängen. Wenn der Verkäufer Druck ausübt, könnte dies ein Zeichen dafür sein, dass das Angebot nicht seriös ist.

Fahrzeug vor Verkauf abmelden:
Melden Sie Ihr Fahrzeug ab, bevor Sie es verkaufen. Andernfalls könnten Sie weiterhin für die Versicherung und Kfz-Steuer verantwortlich sein, falls der neue Besitzer das Auto nicht rechtzeitig ummeldet.

Lange Fahrten zum Käufer vermeiden:
Vermeiden Sie es, lange Strecken zum Käufer zu fahren. Es besteht die Gefahr, dass der Käufer vor Ort versucht, den Preis zu drücken. Sie könnten dann gezwungen sein, einen niedrigeren Preis zu akzeptieren, um die Fahrt nicht vergeblich gemacht zu haben.

Tipp:

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Fazit:

Beim Autokauf ist es entscheidend, sich über die Rechte und Pflichten als Käufer und Verkäufer im Klaren zu sein. Eine gründliche Kenntnis der Sachmängelhaftung, der Regelungen zu Lieferterminen und der Bedingungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag kann Ihnen helfen, Ihre Interessen zu wahren. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe ist der Verkäufer verpflichtet, Mängel kostenfrei zu beheben. Danach trägt der Käufer die Beweislast. Es ist wichtig, zwischen Sachmängelhaftung und Garantie zu unterscheiden, um nicht auf Kulanzlösungen verwiesen zu werden. Schriftliche Kommunikation ist unerlässlich, um Ihre Rechte durchzusetzen. Mit dieser Wissensbasis sind Sie gut gerüstet, um eventuelle Probleme beim Autokauf souverän zu bewältigen und Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

FAQ:

1. Was sollte ich vor dem Unterzeichnen eines Autokaufvertrags prüfen?
Antwort: Bevor Sie einen Autokaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie das Fahrzeug gründlich inspizieren, eine Probefahrt machen, die Fahrzeughistorie überprüfen (bei Gebrauchtwagen), und alle Vertragsdetails sorgfältig lesen. Achten Sie besonders auf die Lieferbedingungen, Garantiebedingungen und die Regelungen zur Sachmängelhaftung.

2. Kann ich ein Auto zurückgeben, wenn ich es online gekauft habe?
Antwort: Ja, bei einem Onlinekauf haben Sie gemäß den Fernabsatzgesetzen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und Sie müssen das Fahrzeug in demselben Zustand zurückgeben, in dem Sie es erhalten haben.

3. Was ist zu tun, wenn der Händler die Nachbesserung verweigert?
Antwort: Wenn der Händler die Nachbesserung verweigert, sollten Sie ihn schriftlich zur Nachbesserung auffordern und eine Frist setzen. Kommt der Händler dieser Aufforderung nicht nach, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten und ggf. Schadenersatz fordern.

4. Wie gehe ich vor, wenn ich den Verdacht habe, dass der Kilometerstand manipuliert wurde?
Antwort: Wenn Sie vermuten, dass der Kilometerstand manipuliert wurde, sollten Sie einen Gutachter hinzuziehen, der das Fahrzeug untersucht. Manipulationen sind illegal und berechtigen Sie, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

5. Was passiert, wenn ich den Kaufvertrag widerrufe, das Auto aber schon genutzt habe?
Antwort: Wenn Sie den Kaufvertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen und das Auto bereits genutzt haben, müssen Sie dem Händler möglicherweise eine Nutzungsentschädigung zahlen. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach der gefahrenen Kilometerleistung und dem Wertverlust des Fahrzeugs.

6. Kann ich den Kaufvertrag anfechten, wenn ich das Auto unter falschen Versprechungen gekauft habe?
Antwort: Ja, wenn Sie das Auto aufgrund falscher oder irreführender Angaben des Verkäufers gekauft haben, können Sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. In diesem Fall können Sie den Vertrag rückabwickeln und Schadenersatz verlangen.

7. Was sind meine Rechte bei versteckten Mängeln, die nach dem Kauf auftauchen?
Antwort: Bei versteckten Mängeln, die nach dem Kauf auftreten und bereits bei Übergabe vorhanden waren, haben Sie Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls die Nachbesserung fehlschlägt, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.

8. Kann ich ein Auto zurückgeben, wenn es nicht die vereinbarten Spezifikationen erfüllt?
Antwort: Ja, wenn das Auto nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht (z.B. falsche Ausstattung, Farbe, Motorleistung), können Sie den Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung auffordern. Kommt der Verkäufer dem nicht nach, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Schadenersatz zu verlangen.

9. Was sollte ich tun, wenn der Händler Insolvenz anmeldet und mein Auto noch nicht geliefert wurde?
Antwort: Wenn der Händler Insolvenz anmeldet und Ihr Auto noch nicht geliefert wurde, sollten Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. In vielen Fällen können Anzahlungen oder Vorauszahlungen verloren gehen.

10. Welche Dokumente sind wichtig für den Autokauf und mögliche Reklamationen?
Antwort: Wichtige Dokumente beim Autokauf umfassen den Kaufvertrag, das Übergabeprotokoll, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), Garantiedokumente, Inspektionsnachweise und alle schriftlichen Vereinbarungen mit dem Händler. Diese Dokumente sind wichtig für eventuelle Reklamationen und rechtliche Schritte.

Hinweis:

Verkehrsvertragsrecht – Gesetze zu Verträgen für Fahrzeuge
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