Kraftfahrzeug Nummernschilder

Kennzeichenwechsel – Alles, was Sie wissen müssen

Der Erwerb eines frischen Fahrzeugs, ein Wohnungswechsel oder sogar der schlichte Wunsch nach einer neuen Nummer Plakette…

Kennzeichenwechsel – alles zum neuen Nummernschild

Der Erwerb eines frischen Fahrzeugs, ein Wohnungswechsel oder sogar der schlichte Wunsch nach einer neuen Nummer Plakette – in unserem Leitfaden werden die Momente erörtert, in denen ein Wechsel des Nummernschildes tatsächlich erforderlich ist, sowie die relevanten Überlegungen, die dabei berücksichtigt werden sollten.

Kennzeichenwechsel: Vielfältige Varianten und Kombinationen

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland existieren diverse Ausführungen von Nummernschildern. Sie alle dienen der eindeutigen Zuordnung eines Fahrzeugs zu seinem Eigentümer und der Festlegung der Zulassungsart. Beim Wechsel eines Kennzeichens sind stets bestimmte Richtlinien zu beachten:
Sämtliche Nummernschilder sind an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs ordnungsgemäß anzubringen. Ausnahmen gelten lediglich für einachsige Zugmaschinen, Anhänger und Krafträder.

  • Die hinteren Kennzeichen müssen über eine angemessene Beleuchtung verfügen.
  • Die Nummernschilder müssen reflektierend sein und dürfen weder spiegeln, verdeckt noch verschmutzt sein.
  • Auf der Vorderseite ist ein Prüf- und Überwachungszeichen mit einer zugehörigen Registernummer anzubringen.
  • Veränderungen wie etwa Glasabdeckungen, Folienüberzüge oder ähnliche Modifikationen sind nicht gestattet.

Standard-Kennzeichen

Sämtliche Nummernschilder setzen sich aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer zusammen. Personen, die ihr Kennzeichen austauschen, erhalten in den meisten Fällen das sogenannte Standard-Kennzeichen. Hierbei handelt es sich um Nummernschilder, auf denen schwarze Buchstaben auf einem weißen Untergrund mit einer schwarzen Umrandung prangen. Die individuellen Kennzeichen enthalten Unterscheidungszeichen, die je nach Verwaltungsbezirk variieren. Zum Beispiel steht „HH“ für „Hansestadt Hamburg“ und „M“ für „München“. Die maximal zulässige Zeichenanzahl auf dem Nummernschild beträgt acht. Nummernschilder für Diplomaten, Bundes- und Landesbehörden sowie internationale Organisationen sind auf sechs Zeichen begrenzt und bestehen ausschließlich aus Zahlenfolgen.

Im Hinblick auf die gebräuchlichen Kennzeichen ergeben sich die nachfolgenden Kombinationen:

Fahrzeugtyp Kennzeichenkombination
Personenkraftwagen (PKW) und Lastkraftwagen (LKW) Eine Buchstabengruppe gefolgt von vier Ziffern; Alternativ zwei Buchstabengruppen gefolgt von drei oder vier Ziffern
Motorräder und Leichtkrafträder Eine Buchstabengruppe gefolgt von drei oder vier Ziffern; Oder zwei Buchstabengruppen gefolgt von zwei oder drei Ziffern

Wann ein Wechsel des Nummernschildes erforderlich ist

Mann montiert Kraftfahrzeug Nummernschilder

Es gibt unterschiedliche Szenarien, in denen ein Wechsel des Fahrzeugkennzeichens notwendig sein kann. Informationen dazu, ob und wann dies erforderlich ist, finden Sie nachfolgend:

  1. Veränderung des Wohnsitzes: Es besteht häufig die Annahme, dass bei einem Umzug ein Wechsel des Kennzeichens erforderlich ist. Dies ist jedoch nicht ganz korrekt. Grundsätzlich ist es nicht zwingend notwendig, das Nummernschild zu ändern, lediglich weil sich die Wohnadresse ändert. Die Entscheidung darüber liegt beim Fahrzeughalter. Dies ergibt sich aus der bundesweiten Abschaffung der Tauschpflicht ab dem 01.10.2019.
  2. Wunschkennzeichen: Im Rahmen eines Nummernschildwechsels ist grundsätzlich die Vergabe von Wunschkennzeichen möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine spezifische Kombination von Buchstaben und Zahlen. Wenn jemand bereits im Besitz eines Kennzeichens ist und dieses gegen ein neues austauschen möchte, kann dies selbstverständlich erfolgen. Die Verfügbarkeit gewünschter Kennzeichensätze kann vorab über die Online-Dienste der Kommunen überprüft werden. Wenn verfügbar, besteht die Möglichkeit, die gewünschte Kombination gegen eine Gebühr zu reservieren. In der Regel beläuft sich diese Gebühr auf zehn bis zwanzig Euro und gilt für höchstens ein Jahr.
  3. Fahrzeugwechsel: Ob ein Wechsel des Kennzeichens beim Kauf eines neuen Fahrzeugs erforderlich ist, hängt von der zeitlichen Abfolge der Ab- und Anmeldung beider Fahrzeuge ab. In der Regel ist es möglich, das Fahrzeug zu wechseln und das Kennzeichen beizubehalten. Wenn sowohl die Abmeldung des alten Fahrzeugs als auch die Anmeldung des neuen Fahrzeugs gleichzeitig erfolgen, sollte der Wunsch dem Zulassungsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn das alte Fahrzeug abgemeldet und das neue noch nicht erworben wurde, kann das bisherige Kennzeichen reserviert werden. In beiden Fällen können Gebühren anfallen.
  4. Wechsel des Fahrzeughalters: Bei einem Gebrauchtwagenkauf ist es unter bestimmten Umständen möglich, das Kennzeichen vom Vorbesitzer zu übernehmen. Sofern der Vorbesitzer zustimmt, sollte der Wunsch umgehend der Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Ein Nichtwechsel des Kennzeichens im Rahmen eines privaten Fahrzeugkaufs ist jedoch nur möglich, wenn der Halterwechsel innerhalb desselben Land- oder Stadtkreises erfolgt. Kurz gesagt: Alter und neuer Fahrzeughalter müssen im gleichen Zulassungsbezirk wohnen. Eine Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übernahme ordnungsgemäß angemeldet ist. Eine Abmeldung des Fahrzeugs führt zu einer Außerbetriebsetzung, was die Übernahme des Nummernschilds ausschließt. Wenn alter und neuer Halter also nicht im selben Zulassungsbezirk wohnen, ist ein Wechsel des Kennzeichens erforderlich.

Erforderliche Unterlagen für den Nummernschildwechsel

Die Zuständigkeit für Anträge auf Nummernschildwechsel liegt bei der Zulassungsbehörde am aktuellen Wohnsitz. Bei Ihrem Termin müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

Deutscher Personalausweis und Reisepass

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Kombination mit einer Meldebestätigung)
  • Alte Nummernschilder
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuerabbuchung

Wichtig:

Wenn Sie persönlich nicht zur Zulassungsbehörde gehen können, müssen Sie Ihrer ausgewählten Vertretung eine Vollmacht ausstellen. Falls Sie ein Wunschkennzeichen reserviert haben, sollten Sie auch die Reservierungsbestätigung vorlegen können.

Ein Termin bei der Zulassungsbehörde kann mitunter längere Wartezeiten mit sich bringen. Daher ist es ratsam, alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorzubereiten und im Voraus einen Termin zu vereinbaren. Viele Zulassungsstellen bieten die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung an.

Verlust der Zulassungsbescheinigung:

Falls der Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief verloren gegangen ist, müssen diese zuerst ersetzt werden. Erst dann ist eine Ummeldung des Fahrzeugs und somit ein Wechsel des Kennzeichens möglich.

Information:

Die eVB-Nummer, auch als elektronische Versicherungsbescheinigung bekannt, dient als Nachweis für die Fahrzeugversicherung und ersetzt die herkömmliche Doppelkarte. Wenn ein Mitarbeiter der Zulassungsbehörde die eVB-Nummer in das System eingibt, kann er den aktuellen Versicherungsstatus überprüfen. Ohne eVB-Nummer ist es nicht möglich, ein Fahrzeug anzumelden oder umzumelden. Personen, die eine eVB-Nummer benötigen, können diese problemlos (online) bei ihrer Kfz-Versicherung beantragen.

So erfolgt der Wechsel des Kennzeichens

Der Austausch des Kennzeichens erfordert lediglich einige wenige Schritte, weshalb ein Werkstattbesuch nicht zwingend erforderlich ist. Bevor Sie beginnen, sollten Sie einen Schlitzschraubendreher und einen Kreuzschraubendreher griffbereit haben.

Hier ist, wie Sie die alten Kennzeichen ersetzen können:

  1. Zunächst ist es ratsam, die untere Leiste des Nummernschildhalters mithilfe des Schlitzschraubendrehers zu lösen. Hierzu muss die Leiste vorsichtig nach vorne gehebelt werden, bis sie abgenommen werden kann.
  2. Danach platzieren Sie den Schraubendreher unter dem alten Nummernschild und entfernen es behutsam. Dabei kann es hilfreich sein, den Schraubendreher an verschiedenen Stellen anzusetzen.
  3. Schließlich setzen Sie das neue Kennzeichen in den Kennzeichenhalter ein und schließen die geöffnete Leiste der Halterung. Ein leichter Druck beim Einsetzen genügt, um das Kennzeichen hörbar einrasten zu lassen.

Kennzeichenwechsel: Wichtige Aspekte im Blick behalten

Beim Wechsel des Kennzeichens sind drei entscheidende Faktoren von Bedeutung, die berücksichtigt werden sollten:

  1. Fristen: Grundsätzlich ist eine Ummeldung „unverzüglich“ vorzunehmen. Die konkreten Fristen können je nach Zulassungsbehörde variieren. Um mögliche Bußgelder zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Voraus umfassend zu informieren. Die Höhe der Bußgelder bei Nichtbeachtung richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Behörde.
  2. Vollmachten: Personen, die nicht in der Lage sind, ihr Fahrzeug selbst umzumelden, können diese Aufgabe durch eine Zulassungsvollmacht an einen Bevollmächtigten übertragen. Die beauftragte Person oder Firma benötigt die erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung sowie die Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters. Die Vollmacht sollte die folgenden Informationen enthalten:
  • Name und Adresse des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Zweck der Vollmacht
  • Einverständniserklärung zur Weitergabe von Informationen über mögliche Steuer- und Gebührenrückstände an den Bevollmächtigten
  • Datum und Unterschrift

Umweltplakette:

Umweltplakette

Die Nummern, die auf der Umweltplakette und dem Kennzeichen vermerkt sind, müssen übereinstimmen, damit beide weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Im Falle eines Kennzeichenwechsels kann es erforderlich sein, auch die Umweltplakette zu erneuern. Die Umweltplakette ist in der Regel auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht und kann zwischen 5 und 10 Euro kosten.

Die Gebühren für einen Nummernschildwechsel

Beim Austausch des Nummernschildes fallen verschiedene Kosten an, die berücksichtigt werden müssen. Die Verwaltungsgebühren für die Ummeldung eines Fahrzeugs variieren je nach dem zuständigen Bezirk. Im Allgemeinen müssen Sie mit Kosten zwischen 15 und 30 Euro rechnen. Falls Sie ein individuelles Kennzeichen wünschen, kommen zusätzlich etwa 10 bis 25 Euro hinzu. Bei einem Nummernschildwechsel müssen auch neue Kennzeichenschilder angefertigt werden, was in der Regel rund 30 Euro kostet. Es gibt günstigere Angebote online verfügbar. Insgesamt variieren die Kosten für einen Nummernschildwechsel je nach individuellen Umständen zwischen 20 und etwa 80 Euro.

Zusatzinformation:

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Nummernschildern für unterschiedliche Verwendungszwecke.

Hier ist eine aktualisierte Tabelle der verschiedenen Arten von Nummernschildern in Deutschland, einschließlich der geschätzten Kosten:

Art des Nummernschilds Kennzeichnung Farbe Verwendungszweck Geschätzte Kosten (Stand 2022)
Standard-Kfz-Kennzeichen ABC-123 Schwarz auf Weiß Privatfahrzeuge und Pkw 20-50 Euro (abhängig von der Region)
Motorrad-Kennzeichen ABC-12 Schwarz auf Weiß Motorräder und Kleinkrafträder 20-50 Euro (abhängig von der Region)
Saison-Kennzeichen ABC-S-123 Schwarz auf Gelb Saisonale Zulassung für Pkw und Motorräder 100-150 Euro
Oldtimer-Kennzeichen ABC-O-123 Schwarz auf Weiß Oldtimerfahrzeuge 80-150 Euro
Händler-Kennzeichen ABC-H-123 Schwarz auf Gelb Fahrzeuge von Autohändlern 100-150 Euro
Kurzzeit-Kennzeichen ABC-12-34 Rot auf Weiß Kurzfristige Zulassung, z.B. Probefahrten 5-15 Euro pro Tag
Zulassungsdienst-Kennzeichen ABC-ZD-123 Schwarz auf Grün Verwendung durch Zulassungsdienste 100-150 Euro
Export-Kennzeichen ABC-EX-123 Schwarz auf Gelb Fahrzeuge, die ins Ausland exportiert werden 100-150 Euro
Behörden-Kennzeichen A-1234 Weiß auf Grün Fahrzeuge der Behörden und öffentlichen Dienste Variiert je nach Behörde
Diplomaten-Kennzeichen 1-23 Schwarz auf Weiß Fahrzeuge von Diplomaten und Konsularpersonal Befreit von Kosten und Steuern

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Nummernschilder je nach Bundesland und individuellen Umständen variieren können. Die hier angegebenen Preise sind Schätzungen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Es ist ratsam, sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle über die aktuellen Kosten zu informieren.

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Fazit:

Wohnsitzveränderung, Fahrzeugtausch oder Wechsel des Fahrzeughalters – es ist nicht immer zwingend erforderlich, das Nummernschild zu wechseln. Personen, die den Austausch der Kennzeichen vermeiden, können nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch finanzielle Mittel einsparen. Aus diesem Grund ist es ratsam, sorgfältig zu überlegen, ob ein Wechsel der Nummernschilder wirklich erforderlich ist oder nicht.

FAQ:

Was benötige ich, um mein Nummernschild zu ersetzen?
Das Austauschen eines Nummernschilds ist ein unkomplizierter Vorgang, den Sie zu Hause durchführen können. Hierfür benötigen Sie lediglich etwas Zeit sowie einen Schlitzschraubendreher und einen Kreuzschraubendreher.

Wie hoch sind die Kosten für einen Nummernschildwechsel?
Die Gebühren für den Wechsel eines Nummernschilds variieren je nach zuständiger Behörde. Insgesamt belaufen sich die Kosten in der Regel auf etwa 70 Euro. Wenn Sie ein individuelles Wunschkennzeichen reservieren möchten, fallen zusätzliche Gebühren an. Hierbei müssen Sie mit etwa zehn bis zwanzig Euro zusätzlich rechnen.

Ist es erlaubt, das Nummernschild jederzeit zu ändern?
Eine Verpflichtung zum Wechsel des Nummernschilds besteht nur noch in wenigen Ausnahmefällen. Jeder, der möchte, kann sein Nummernschild jederzeit austauschen. Falls Sie kein individuelles Wunschkennzeichen wünschen, wird Ihnen von der zuständigen Behörde ein Nummernschild zugeteilt. Falls gewünscht und verfügbar, können Wunschkennzeichen im Voraus reserviert werden.

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