So schützt Du Dich beim Fahrzeugverkauf vor frisierten Dokumenten
Zulassungsbescheinigung: Betrug mit gefälschten Papieren
So schützt Du Dich beim Fahrzeugverkauf vor frisierten Dokumenten
Das Fahrzeug sieht tipptopp aus. Der Preis ist heiß und der Kilometerstand ist für das Alter des Fahrzeuges relativ niedrig. Was auf den ersten Blick aussieht wie ein super tolles Schnäppchen, kann unter Umständen zur teuren Falle für den Käufer werden.
Wer einen Personenkraftwagen kaufen möchte, sollte nicht nur den Wagen, sondern insbesondere auch die dazugehörigen Dokumente genau begutachten. Nur so kann man sich effektiv vor Betrügern schützen. In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, welche Papiere beim Autoerwerb wichtig sind – und wie man merken kann, dass mit ihnen etwas nicht in Ordnung ist.
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
Jedes Kraftfahrzeug besitzt einen sogenannten Fahrzeugbrief, auch unter dem Namen Zulassungsbescheinigung Teil II bekannt. Im Fahrzeugbrief sind sämtliche wichtige Daten des Fahrzeuges niedergeschrieben. Dazu zählen beispielsweise die Länge und Leistung (Feld P2.P4) und die technischen Daten wie Leergewicht (Feld G). Ebenso die Fahrgestellnummer kann man im Fahrzeugbrief im Feld E vorfinden. Die Zulassungsbescheinigung ist mehr oder weniger eine Geburtsurkunde des Wagens.
Verfügt das Auto über gültige Kennzeichen und somit eine Anmeldung, gehört zum Fahrzeug noch die Zulassungsbescheinigung Teil I, der sogenannte Fahrzeugschein dazu. Es ist verpflichtend, den Fahrzeugschein bei der Fahrt mitzuführen, während der Fahrzeugbrief an einem sicheren Ort aufbewahrt werden sollte.
Illegales Geld verdienen mit falschen Fahrzeugpapieren
Gestohlene Kraftfahrzeuge, kann man außerhalb des Schwarzmarkts nur mit den dazugehörigen Dokumenten verkaufen. Gauner haben hierzu zwei Varianten: Die erste Möglichkeit wäre, dass sie den Fahrzeugbrief so fälschen, dass er zum Fahrzeug passt. Bei der zweiten Masche ist, versuchen die Betrüger, zu einem originalen Fahrzeugbrief einen passenden Wagen zu finden. Hierzu müssen die Preller jedoch die Fahrgestellnummer ändern. Ebenso auch die technischen Daten wie beispielsweise Länge, Karosserieart, Typ und Motor müssen angepasst werden. Ein in diesem Bereich sehr häufig angewandter Trick: Schrottfahrzeug mit gültigen Dokumenten erwerben und die Fahrzeug-Identifikationsnummer in ein entwendetes und gut erhaltenes Fahrzeug einsetzen.
So kannst Du einen Betrug aufdecken
Der Interessent sollte vor einer Probefahrt den Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief penibel studieren. Sehen Papier, Stempel oder Siegel auf den ersten Blick unauffällig aus? Oft erkennen potenzielle Käufer keinen Unterschied, da sich gefälschte Dokumente auch bei genauerem Hinsehen nicht von originalen Zulassungspapieren unterscheiden lassen. Deswegen ist es empfehlenswert, die Daten und Inhalte auf Plausibilität zu kontrollieren. Passt der Typ im Fahrzeugschein überhaupt zum Auto? Sollte ein Benziner als Antriebsart in Feld P.3 eingetragen sein, sollte das Fahrzeug nicht Diesel tanken. Außerdem muss die Leistung (P2.P4) mit dem Modell übereinstimmen. Einen Fiat Punto gibt es nun mal nicht mit 300 PS und einen BMW M3 nicht mit 100 PS.

Es kann bei der angegebenen Farbe (Feld R) durchaus Abweichungen geben. Zum Beispiel bei einem Unfallfahrzeug, das nach dem Auffahrunfall neu lackiert wurde. Ebenfalls können im Fahrzeugschein auch mehrere Werte bei der Reifengröße eingetragen sein. All dies muss noch nicht auf einen Betrug hinauslaufen, sollte den potenziellen Käufer aber einen Grund geben, etwas genauer hinzuschauen.
Eine gängige und weit verbreitete Betrugsmasche ist es, nicht ausgefüllte Zulassungspapiere aus einer Zulassungsstelle zu entwenden und dann im Anschluss die Daten der geklauten Fahrzeuge einzutragen. Für den Erwerber sehen die Papiere auf Anhieb unauffällig und legal aus. Um den Dieben entgegenzuwirken, werden in einer internen Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Nummer der geklauten Dokumente aufgelistet. Leider fällt in den meisten Fällen der Betrug erst auf, wenn das Auto das nächste Mal umgemeldet wird. Allerdings ist das Geld des Käufers in solchen Fällen oft schon weg.
Den Schaden muss der Käufer tragen
In solch einer Situation bleibt leider der Käufer auf dem Schaden sitzen, da er nicht der rechtmäßige Eigentümer eines geklauten Kraftfahrzeuges sein kann. Normalerweise wird in so einem Fall das Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt. Der Käufer ist verpflichtet, den gestohlenen Wagen zurückgeben und bekommt auch sein Geld nicht wieder zurück.
Der Käufer hat nur noch die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu erstatten, meistens gegen Unbekannt, da die Gauner natürlich nicht ihre richtigen Identitäten angegeben haben. Falls der Fall vor Gericht landet, wird es problematisch. Denn wenn ein entwendetes Fahrzeug von einer Privatperson erworben wurde, gelten andere Regeln für den Käufer als bei einem Erwerb von einem Autohändler. Das Gericht muss folgende Frage klären: Hättest Du als Käufer an dem Besitz des Verkäufers zweifeln müssen? Im Juristendeutsch heißt das „Eigentümereigenschaft“. Die meisten Gerichte gehen bei einem Händler normalerweise von einem gutgläubigen Käufer aus. Das erhöht die Erfolgsaussicht auf Rückerstattung.
So kann man sich vor Betrug schützen
Man sollte sich schon im Vorfeld so viele technischen Daten des gewünschten Fahrzeuges wie nur möglich einholen. Denn um so besser man sich mit dem Fahrzeugtyp auskennt, desto zügiger fallen einem Abweichungen auf. Wer trotzdem noch unsicher ist, kann die Nummer des Fahrzeugscheins oder -briefes bei der Zulassungsstelle abchecken lassen. Am besten geht man mit dem Verkäufer zusammen zur örtlichen Zulassungsstelle. Bei teureren Autos rentiert es sich oftmals, sich vor dem Erwerb einen anerkannten Sachverständigen zu Hilfe zu holen.
Außerdem muss man prüfen, ob der Verkäufer das Recht hat, das Auto zu verkaufen. Sind Verkäufer und Fahrzeughalter identisch? Falls das nicht der Fall sein sollte, solltest Du eine schriftliche Vollmacht einfordern. Auch sollte der Reisepass oder Personalausweis vorgezeigt werden. Fotografiere oder schreibe die Personalausweis-Nummer auf dem Kaufvertrag auf. Sollte der Verkäufer keine Vollmacht vom Halter über den Verkauf besitzen, hat er nicht die Befugnis das Fahrzeug zu verkaufen.
Eine gute Möglichkeit wäre noch zum Beispiel, sich gleich mit dem Verkäufer an der Zulassungsstelle zu treffen, um den Wagen gemeinsam umzumelden. Aber auch hier gibt es keine Garantie, so wie bei jedem Kauf.
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FAQ:
Was sollte man berücksichtigen, wenn man ein Fahrzeug privat erwirbt?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und auch die AU- und HU-Bescheinigungen müssen vollständig und zweifelsfrei in Ordnung sein. Wartungs- und Reparaturrechnungen (wenn vorhanden) sowie das
Serviceheft sollte man ebenfalls einfordern.
Gibt es die Möglichkeit, vom Autokauf zurückzutreten?
Laut § 355 BGB haben Käufer beim Gebrauchtwagenkauf den Vorteil eines vierzehntägigen Widerrufsrechts. Diese Regelung gilt aber nur, wenn es sich um einen Privaterwerb bei einem Autohändler handelt. Bei einem Erwerb zwischen Privatleuten gibt es diese Absicherung nicht.