Fahrzeugverkauf für den Export: So gehts!

Fahrzeugverkauf für den Export: So gehts!

Alle wichtigen Infos, worauf Du vor und während des Verkaufs achten solltest!

Du findest in Deutschland keinen Käufer für Dein Fahrzeug? Keine TÜV-Plakette, zu alt oder defekt? Dann verkauf doch am besten Deinen PKW ins Ausland. Wie das funktioniert und wer das Kraftfahrzeug kauft, kannst Du hier nachlesen. Falls Du Dein schwer beschädigtes Fahrzeug privat verkaufen möchtest, ist es empfehlenswert, dass Du alle Mängel an Deinem Auto erwähnst. Bei einem Privatverkauf bist Du zwar nicht verpflichtet, eine Gewährleistung auf Dein altes Fahrzeug zu geben, Du darfst den Käufer aber nicht bewusst täuschen. Das wäre der Fall, wenn Du wissentlich einen Motorschaden oder einen Unfall verschweigst. Stellt ein späteres Gutachten die Täuschung fest, musst Du eventuell einen Teil des Kaufpreises an den Käufer zurückzahlen, die Kosten für die Reparatur übernehmen oder den PKW zurücknehmen. Allerdings muss der Käufer beweisen können, dass Du ihn hinters Licht geführt hast und der Schaden Dir vor dem Verkauf bekannt war. Die Erstattung oder Rücknahme ist auch davon abhängig, ob der Käufer ihn unter Umständen vor dem Kauf hätte erkennen können.

Warum sollte man den alten Kraftwagen an einen Export-Händler verkaufen?

Es ist um einiges einfacher, wenn Du Dein altes Auto an einen Experten verkaufst, also an einen gewerblichen Autohändler für den Export. Er übernimmt in der Regel alle Formalitäten, Du sparst Dir die Verschrottungskosten und bekommst im besten Fall noch ein paar Euro für Dein altes Fahrzeug oder den Unfallwagen. Genauso nimmt der Export-Händler Autos ohne gültige TÜV-Zulassung oder ohne gültige Abgasuntersuchung gerne an – und das alles ohne die Risiken eines Privatverkaufs.

Fahrzeug eigenständig ins Ausland exportieren

Auf eigene Faust den PKW ins Ausland zu verkaufen, lohnt sich in der Regel nicht. Denn dann musst Du Dich unter anderem um die Kfz-Abmeldung kümmern, je nach Verkaufs-Land, auch um eine Überseeverschiffung und alle dazugehörigen Zollformalitäten. Dazu kommt eine Ausfuhrgenehmigung, die Du beim zuständigen Zollamt bekommst und ein internationaler Zulassungsschein, wenn der Autoexport in einem Nicht-EU-Land umsatzsteuerlich geltend gemacht werden soll. Für die Ausfuhr fallen allerdings keine Gebühren an.

Außerdem möchte das Zollamt für die Ausstellung der Papiere vorher die von der Kfz-Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt ausgehändigten Kennzeichen für den Autoexport außerhalb der EU sehen. Die sehen optisch anders aus als die Kurzkennzeichen und haben statt einem gelben Balken einen roten. Um diese zu bekommen, brauchst du folgende Dokumente:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung I)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung II)
  • Reisepass oder Personalausweis des Fahrzeughalters
  • Ausfuhr-Versicherungsbestätigung
  • Stilllegungsbescheinigung wenn nötig
  • TÜV-Gutachten
  • deutsche Bankverbindung für die Kfz-Steuer

Das Auto muss vor Ort zur Begutachtung bereitstehen und für die Dauer des Exports eine gültige HU-Plakette besitzen. All die Transportkosten, Aus- und Einfuhrzölle können im Endeffekt dazu führen, dass Du am Schluss draufzahlst.

PKW über Gewerblichen Händler ins Ausland exportieren

Eine weitere Alternative, um Dein Fahrzeug ins Ausland zu verkaufen wäre ein Inserat. Oder Du suchst im Internet nach seriösen Autohändlern, die überwiegend auf den Auto-Export spezialisiert sind. Hin und wieder stecken an Türgriffen oder an der Scheibe älterer Autos Kärtchen von Gebrauchtwagenhändlern, die alte PKWs für den Export erwerben. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn es ist durchaus schwierig, hier einem seriösen Ankäufer zu finden.

Die Geschäftsidee der Kärtchenändler: Die Export-Händler erwerben Kraftfahrzeuge günstig und exportieren sie auf direktem Wege ins Ausland, oft außerhalb der EU wie Libanon, Russland oder Afrika. Dort werden die alten Autos entweder kostengünstig repariert, aufbereitet oder in Einzelteile zerlegt. Ob Dein Fahrzeug einen technischen Defekt oder Unfallschaden aufweist, ist ebenso irrelevant wie eine abgelaufene TÜV-Zulassung. Die gilt in einigen Ländern sowieso nicht.

Wenn Du eine solches Kärtchen am PKW findest, achte genau auf die Telefonnummer. Denn einige Händler nutzen teure 0190er- oder 0900er-Nummern, um schon beim Anruf Geld zu verdienen. Dort darfst Du auf jeden Fall nicht anrufen, wenn Du nicht Tief in die Tasche greifen möchtest.

Tipp: Auch einige Schrottplätze nehmen Gebrauchtfahrzeuge an und exportieren sie.

Was kannst Du für Dein Fahrzeug verlangen?

Export-Händler sind normalerweise stark im Verhandeln, sie werden Dir Dein Fahrzeug eventuell schlecht reden, damit sie den Preis anschließend drücken können. Auch versprechen sie Dir am Telefon meistens Lockangebote, beim späteren Besuch sinkt der Preis dann drastisch. Suche Dir deshalb einen Export-Händler in Deiner Nähe, bei dem Du nur einen kurzen Anfahrtsweg hast. Ist der Verkaufspreis am Schluss nicht nach Deiner Vorstellung, fahre besser zu einem anderen Export-Händler, bevor Du Dein altes Fahrzeug sozusagen verschenkst. Deine persönliche vorab festgelegte Mindestsumme bewahrt Dich vor Impulshandlungen beim Gebrauchtfahrzeug-Verkauf. Auch darfst Du auf keinen Fall in Vorleistung treten. Zahle deshalb nicht im Voraus Provisionen, Bearbeitungs- oder Standgebühren.

Kommst Du mit dem Händler bei dem Verkaufs-Preis auf den gleichen Nenner, solltest Du besser Bargeld von ihm bekommen. Und zwar nur Geld. Sachleistungen wie Elektrogeräte oder Schmuckstücke solltest Du nicht akzeptieren. Bei großen Geldbeträgen ist es besser, mit dem Käufer zu einem Bankautomaten oder zur Bank zu gehen und sich das Geld dort auszahlen zu lassen. Das schließt Falschgeld aus. Erledige dies im besten Fall noch im Beisein mehrerer Personen – besonders von Deiner Seite. Gehe zu solchen Treffs niemals alleine.

Vor dem Verkauf den PKW abmelden

Bevor Du dem Händler Schlüssel und Dokumente übergibst, muss der Kaufvertrag komplett ausgefüllt sein. Das heißt im Klartext: Neben allen Kraftfahrzeugdaten gehören die Personaldaten des Käufers inklusive der Ausweises Nummer dazu. Denn wenn die deutschen Behörden den Käufer nicht ausfindig machen können, können sie die Kfz-Steuer beim Vorbesitzer, also Dir, einfordern. Auch bei eventuellen Unfällen oder Bußgeldbescheiden bekommst Du Nachricht vom Amt oder von Deiner Kfz-Versicherung. Äußerst solltest Du zusätzlich zum Datum auch den Verkaufsort und die Uhrzeit notieren. Wichtig ist deshalb, dass Du Dein altes Fahrzeug vorher bei der Kfz-Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt abmeldest. Auch Deine Kfz-Versicherung solltest Du über den Verkauf in Kenntnis setzen.

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