Fahrverbote-für-Diesel-Fahrzeuge

Mit dem Inkrafttreten der ersten Dieselfahrverbote in Deutschland erhielt auch hierzulande das Thema Luftqualität für einige Tausend Menschen eine spürbare Bedeutung. Nun gewinnt die Debatte erneut an Fahrt, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil bezüglich der Messung von Schadstoffen gefällt. Die Errechnung von Durchschnittswerten ist den Augen der Richter unzulässig. Alsbald müssen an auserwählten Orten innerhalb von Großstädten präzise Messungen erfolgen, die die Regulierung des Straßenverkehrs beeinträchtigen können.

Dieselfahrverbote: Was bisher geschah

Im vergangenen Jahr fiel der Startschuss für Dieselfahrverbote: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für die Einführung von Dieselfahrverboten in den Fällen Stuttgart und Düsseldorf gegeben hatte, nutzten mit Hamburg, München und Köln seit Sommer 2018 weitere Großstädte die Möglichkeit, ausgewiesene Bereiche mit Fahrverboten für Dieselfahrzeuge zu belegen. Die Verbrennungen eines Dieselmotors gelten als die treibende Kraft bei der Bildung von Stickstoffdioxid (NO2), die insbesondere in Städten zu Atemwegsproblemen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann.

Den Stein des Anstoßes gab nun eine Klage einiger Anwohner der Stadt Brüssel und einer Umweltorganisation: Sie erkannten die Messung der Schadstoffwerte in ihrer Stadt als nicht rechtens an, da für ganz Brüssel ein Durchschnittswert berechnet wurde. Viele verschiedene Messstationen, darunter auch solche, die in verkehrsberuhigten Zonen liegen, ermitteln derzeit eine durchschnittliche Schadstoffbelastung. Massive Überschreitungen in der Innenstadt könnten demnach durch die Analyse weniger stark genutzter Straßen bereinigt werden.

Mittelwerte nicht für EU-Straßen geeignet

bat den EuGH um eine Entscheidung. Dort wurde die Kritik geteilt und die Praktik zur Hochrechnung durchschnittlicher Schadstoffbelastungen für unzulässig erklärt. Ebenso betonten die Richter, dass Messstationen an besonders verkehrsstarken Zonen errichtet werden müssen, um ein unbemerktes Überschreiten der Schadstoffwerte zu vermeiden. Des Weiteren merkte der EuGH an, dass ab sofort Klagen Einzelner stattgegeben werden muss: Sollten Anwohner den Verdacht auf eine fehlplatzierte, manipulierte oder fehlende Messstation hegen, können diese bei den nationalen Gerichten klagen. Besagte Gerichte können auch aus eigenem Ermessen die Platzierung und Genauigkeit von Messstationen überprüfen sowie Behörden zu Änderungen zwingen.

Auswirkungen auf deutsche Städte

Bereits die Vorgabe, Messstationen an verkehrsstarken Zonen in Innenstädten aufzustellen, zieht die deutschen Behörden in die Verantwortung. In den kommenden Monaten dürften folglich zusätzlich einige Messstationen neben den bereits bestehenden errichtet werden. Zu beachten ist zudem die Möglichkeit, bei Verdachtsfall auf eine unzureichende Dichte von Messstationen, eine Prüfung zu veranlassen. Diese soll auch eine Einzelperson bei den örtlichen Behörden in Auftrag geben können.

In der Politik ernten die neuen Bestimmungen teils Beifall, teils herrscht offensichtliche Schweigepflicht: Der Grünen Sprecher Hofreiter gab zu wissen: „Union und SPD dürfen nicht länger versuchen, die Bestimmungen für saubere Luft aufzuweichen und damit die Menschen in den Städten zu gefährden.“ Auch die Linken sehen in dem Urteil die Rechte des Bürgers gestärkt und insbesondere die Verkehrspolitik des leitenden Ministers Scheuer denunziert. Die Union schweig bisher über die Vorgaben des EuGH. Der Verband der Deutschen Umwelthilfe kündigte bereits an, die Platzierung einiger Messstationen überprüfen lassen zu wollen. Gut möglich also, dass in Zukunft weitere Dieselfahrverbote erlassen werden! Wie diese umgesetzt werden sollen, steht jedoch weiterhin im Raum: Einige Kommunen klagen schon jetzt über unzureichende Kontrollmittel. Berichte über Verstöße sowie Bußgeldverordnungen liegen bisweilen nicht vor!

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