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Autoverschrottung: Wichtige Aspekte zur Kfz-Entsorgung

Die Entsorgung von Altfahrzeugen ist ein wichtiger Schritt im Prozess der nachhaltigen Abfallwirtschaft und trägt zur Schonung von Ressourcen und Umwelt bei…

Kfz-Entsorgung: Was ist beim Auto verschrotten zu beachten?

Mit verschiedenen Optionen wie der Rückgabe an den Hersteller oder der Entsorgung durch zugelassene Betriebe stehen Verbrauchern verschiedene Wege offen, ihr altes Fahrzeug loszuwerden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zur Autoentsorgung, erklärt die Bedeutung des Verwertungsnachweises und gibt wichtige Informationen für eine umweltfreundliche und gesetzeskonforme Entsorgung.

Was kostet die Entsorgung eines Autos?

Nichts bleibt für immer unverändert – selbst das optimal gepflegte Fahrzeug wird irgendwann von der Zeit überholt und gibt seinen Tribut ab. Ob durch altersbedingten Verschleiß oder einen Totalverlust infolge eines Unfalls: Wohin mit dem Gebrauchten? Und welche Kosten kommen für die Entsorgung und das Recycling auf einen zu? Gibt es vielleicht sogar die Möglichkeit, durch den Verkauf von Ersatzteilen noch etwas Geld für Ihr Fahrzeug zu bekommen?

In jedem Fall sollten Sie das Fahrzeug nicht einfach auf öffentlichem Grund stehen lassen. Autos ohne Zulassung oder mit offensichtlichen Schäden, die eine erneute Nutzung ausschließen, können generell zu Verkehrshindernissen führen. Wenn Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug oder ein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abstellen, riskieren Sie normalerweise ein Bußgeld von circa 50 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Noch schlimmer ist es, wenn Sie wegen illegaler Abfallentsorgung angeklagt werden. Das Abstellen von Altfahrzeugen kann bereits Bußgelder von etwa 3.800 Euro und höher nach sich ziehen. Aber wohin mit dem alten Fahrzeug oder Schrottauto? Lesen Sie im folgenden Leitfaden, wie Sie Ihr defektes Auto ordnungsgemäß entsorgen können und wo Sie es abgeben können.

Wozu dient ein Verwertungsnachweis für ein verschrottetes Fahrzeug?

Wenn Sie Ihr Auto verschrotten lassen, müssen Sie es bei der Zulassungsbehörde abmelden. Hierfür benötigen Sie jedoch einen Verwertungsnachweis.

Wann wird ein Verwertungsnachweis für Ihr Fahrzeug benötigt?

Sofern Sie Ihr Fahrzeug zur Verschrottung bringen möchten, ist es notwendig, es bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb zu setzen. Diese Maßnahme ist allerdings nur durchführbar, wenn Sie den ordnungsgemäßen Prozess der Verschrottung nachweisen können. Hierfür ist es erforderlich, der Behörde einen Verwertungsnachweis vorzulegen.

Gemäß § 15 Paragraf 1 der Verordnung zur Zulassung von Fahrzeugen (FZV) wird ein Nachweis zur Verwertung lediglich dann verlangt, wenn Ihr Fahrzeug einer der folgenden Gruppierungen zugeordnet ist:

  • M1: Pkw mit bis zu 8 Sitzplätzen neben dem Fahrersitz
  • N1: Lkw mit einer maximalen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen
  • L5e: Dreirädrige Fahrzeuge mit Rädern, die symmetrisch angeordnet sind, einem Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer Leistung von 15 kW bei Elektroantrieb sowie einer bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit von über 45 km/h

So erhalten Sie den Nachweis zur Verwertung Ihres Kraftfahrzeugs!

Recyclingbetrieb

Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug loswerden möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist die Rückgabe an den Hersteller. Dieser ist dazu verpflichtet, Altmodelle seiner Marke kostenlos vom letzten Besitzer zurückzunehmen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Kriterien sind im § 3 Abs. 4 der Verordnung über die Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugV) festgelegt:

  • Das Auto war vor dem Stilllegen für mindestens einen Monat in einem EU-Mitgliedsland registriert.
  • Alle grundlegenden Bestandteile und Elemente wie der Motor, die Karosserie, das Fahrwerk, der Katalysator und die elektronischen Steuergeräte für die Fahrzeugsysteme sind noch intakt.
  • Es wurden keine zusätzlichen Materialien dem Auto hinzugefügt.
  • Bei Übergabe des Fahrzeugs wird der Fahrzeugbrief, die Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein entsprechendes Dokument mitgeliefert.

Sofern Ihr Gebrauchtwagen diese Kriterien erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, ihn zu einer Rückgabestelle des Herstellers zu bringen und dort kostenfrei abzugeben. Anschließend wird das Fahrzeug von der Rückgabestelle zu einem zertifizierten Recyclingbetrieb transportiert, der Ihnen den Verwertungsnachweis ausstellt.

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, Ihr altes Fahrzeug direkt zu einem Autoverwerter zu bringen. Hierbei ist es wichtig sicherzustellen, dass es sich um einen offiziell zertifizierten Fachbetrieb handelt. Bei dieser Option fallen Kosten für das Recycling Ihres Altfahrzeugs an, jedoch bieten viele Betriebe gleichzeitig Geld für das Altmetall und für wiederverwendbare Bauteile an. Durch geschicktes Verhandeln können Sie also möglicherweise einen kleinen Gewinn erzielen. Auch in diesem Fall erhalten Sie den Verwertungsnachweis vom Verwertungsbetrieb.

Wo Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen können

Gemäß den Bestimmungen der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) ist der Fahrzeughalter verantwortlich für die Entsorgung und Verschrottung seines als Abfall eingestuften Autos. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass der Fahrzeughalter nur Betriebe und Unternehmen beauftragen darf, die grundsätzlich für die Rücknahme, Demontage und Verschrottung zugelassen sind, wie es gemäß § 4 Absatz 1 der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) festgelegt ist.

Grundsätzlich haben Verbraucher zwei Möglichkeiten: Sie können entweder direkt an einen zugelassenen Betrieb für die Entsorgung wenden, der die Demontage und Verschrottung der übrig gebliebenen Karosserie übernimmt, oder sie können die Dienste von Recyclinghöfen in Anspruch nehmen, die vor allem in urbanen Gebieten reichlich vertreten sind.

Beachten Sie bitte:

Zusätzlich haben Verbraucher die Möglichkeit, ihre Altfahrzeuge bei den Herstellern abzugeben. Seit 2007 sind diese gesetzlich verpflichtet, alte Fahrzeuge ihrer eigenen Marke kostenlos zurückzunehmen (gemäß § 3 AltfahrzeugV). Dadurch werden die Hersteller selbst zu Letzthaltern und tragen nun die Verantwortung für die Entsorgung, einschließlich der ordnungsgemäßen und kostenpflichtigen Verschrottung der zurückgenommenen Autos.

Die Automobilhersteller sind jedoch nicht dazu verpflichtet, die Fahrzeuge unentgeltlich zurückzunehmen, wenn:

  • Sie zuletzt außerhalb der Europäischen Union zugelassen waren
  • Sie weniger als einen Monat lang zugelassen waren, bevor sie außer Betrieb gesetzt wurden
  • Sie bereits als Ersatzteilspender genutzt wurden (wichtige Teile fehlen)
  • Es wurden zusätzliche Abfälle zur Karosserie hinzugefügt
  • Der Fahrzeugbrief wurde manipuliert

Das heißt, dass in derartigen Situationen die Produzenten ebenfalls die Eigentümer der Fahrzeuge zur Zahlung von Kosten auffordern dürfen (entsprechend § 3 Absatz 4 AltfahrzeugV). Zum Beispiel sind die Hersteller nicht verpflichtet, Fahrzeuge zurückzunehmen, bei denen im Zuge von Modifikationen umfangreiche Veränderungen vorgenommen wurden, die mit Änderungen in der Zulassungsbescheinigung einhergehen, ohne dass Gebühren anfallen.

Beachten Sie bitte:

Es ist ausschließlich erlaubt, Alt-Fahrzeuge an zertifizierte Annahmestellen, Demontagebetriebe oder den jeweiligen Hersteller zu übergeben. Es ist nicht erlaubt, diese Fahrzeuge an nicht zugelassene Betriebe zu verkaufen, um möglicherweise mehr Geld zu erhalten und die eigenständige Entsorgung zu umgehen. Zu den genehmigten Rückgabestellen gehören unter anderem verschiedene Kfz-Werkstätten und Meisterbetriebe, die mit einem entsprechenden blauen Kfz-Meister-Siegel gekennzeichnet sind.

Wie erfolgt die Autoentsorgung?

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich im Bereich der Abfallwirtschaft viel verändert. Auch die Entsorgung von Kraftfahrzeugen blieb davon nicht unberührt. Dabei steht nicht nur der Umweltschutz im Fokus, sondern auch wirtschaftliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle. Eine gewissenhafte Verwertung und Verschrottung von PKWs, LKWs, Motorrädern und anderen Fahrzeugen kann für Verwerter finanziell lohnenswert sein, da:

  • Bei der Verschrottung eines als Abfall klassifizierten Autos gelangt das Fahrzeug nicht vollständig in die Autopresse. Zuvor entfernen die Verwerter die meisten Einzelteile – einschließlich der Verkabelung -, leeren alle Flüssigkeiten ab und entleeren den Wagen größtenteils. Am Ende bleibt im Wesentlichen nur die leere Karosserie übrig.
  • Die demontierten Teile werden je nach Zustand entweder an Aufbereiter verkauft oder als Ersatzteile auf dem Markt angeboten. Die Autoentsorgung konzentriert sich somit vollständig auf Recycling und Wiederverwertung.
  • Von besonderem Interesse ist die „Organspende“ für Fahrzeuge, für die keine neuen Ersatzteile mehr produziert werden. Dadurch können insbesondere Oldtimer von der Autoverwertung profitieren. Obwohl die Originalteile nicht immer preiswert sind, sind sie dennoch unverzichtbar, um diese Fahrzeuge in Betrieb zu halten.

Beachten Sie bitte:

Gemäß § 5 Absatz 1 der Verordnung über Altfahrzeuge ist das Recycling von Personenkraftwagen vor der Verschrottung gesetzlich festgelegt. Seit dem 01. Januar 2015 müssen bei der Verwertung:

  • mindestens 95 % des Gesamtgewichts des Autos entsorgt werden können und
  • mindestens 85 % des Gewichts wiederverwertet werden können.

Folglich tragen zunächst die Hersteller die Verantwortung. Jedoch ist es auch Aufgabe der Verwerter sicherzustellen, dass Altfahrzeuge und Schrottautos ordnungsgemäß verarbeitet werden.

Jedoch, wenn jemand denkt, dass Verwerter auf Kosten des ursprünglichen Besitzers profitieren, irrt sich. Wenn Sie Ihr Altfahrzeug oder Schrottauto entsorgen möchten, spielt die Bewertung des Restwerts eine wichtige Rolle.

Die Bedeutung des Restwerts beim Selbstverschrotten eines Autos

Beabsichtigen Sie, Ihr Fahrzeug selbst zu verschrotten, ist es wichtig, den potenziellen Restwert zu bestimmen. Seriöse Anbieter von Kfz-Verschrottung berücksichtigen diesen Wert und können ihn Ihnen entsprechend gutschreiben. Somit müssen Sie nicht zwangsläufig draufzahlen, wenn Sie sich entscheiden, Ihr Auto verschrotten zu lassen.

Üblicherweise werden die Aufwendungen für die Demontage und das Verdichten vom Angebot der Annahmestelle abgezogen, welche typischerweise dem Dienstleister entstehen. Falls die Anbieter das Schrottauto selbst abholen müssen, berechnen sie oft eine Entschädigung für diesen Service.

Falls Ihr Fahrzeug keinen Restwert mehr aufweist, ist es meistens ratsam, es dem Hersteller zurückzugeben. Sie erhalten zwar keine Vergütung, müssen jedoch auch nichts dafür bezahlen. Die Ausgaben für die Entsorgung des Autos übernimmt der Hersteller als Letzthalter.

Welche Kosten entstehen bei der Fahrzeugentsorgung?

Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Auto nicht dem Hersteller zurückzugeben, sondern es selbst zur Autoverwertung zu bringen, fallen normalerweise Gebühren an. Je höher der Restwert des nicht mehr betriebsbereiten Fahrzeugs ist, desto weniger spürbar sind die Folgen für Sie als Kunde. Gelegentlich kann dies sogar zu einem Profit für Sie führen.

Bei der Verschrottung eines Autos durch Verwerter variieren die Kosten je nach angebotener Dienstleistung und werden vom Restwert abgezogen. Besonders bei nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeugen ist es oft unvermeidlich, dass der Verwerter auch die zusätzliche Abholung in Rechnung stellt. Es können folgende Gebühren anfallen:

  • Eine Grundgebühr für die Fahrzeugverschrottung: ungefähr 110 Euro
  • Gegebenenfalls Kosten für die Fahrzeugabholung: etwa 150 Euro (erkundigen Sie sich beim jeweiligen Anbieter nach einem Kostenvoranschlag)
  • Die Abmeldung des Fahrzeugs ist oft im Preis enthalten.

Diese Kosten werden vom Restwert abgezogen, und ein möglicher Überschuss wird Ihnen in der Regel von der Annahmestelle oder dem Demontagebetrieb ausgezahlt. Die Entsorgung des Autos kann am Ende sogar noch zu einer finanziellen Entlastung führen.

Beachten Sie:

Es gibt viele Betriebe, die damit werben, dass Sie Ihr altes Auto kostenlos entsorgen lassen können. Doch selbst in diesem Fall lohnt es sich normalerweise nur, wenn Ihr Altfahrzeug kaum noch einen Restwert hat, da dieser oft nicht berücksichtigt wird.

Ist es möglich, das Fahrzeug zu verschrotten ohne den Kfz-Brief?

Fahrzeugzulassungsdokument

Definitiv nicht. Unabhängig davon, ob Sie es dem Hersteller zurückgeben oder über eine offizielle Annahmestelle abwickeln: Sie benötigen dringend den auf Ihren Namen ausgestellten Fahrzeugbrief. Dies soll jeglichen Missbrauch verhindern.

Im Falle eines Diebstahls der Bescheinigung ist oft auch eine polizeiliche Meldung notwendig.

Nach Überprüfung der Angaben kann Ihnen die Behörde eine neue Ersatzbescheinigung ausstellen. Dieser Prozess ist jedoch normalerweise mit zusätzlichen Ausgaben und Wartezeit verbunden. Daher ist es wichtig, Ihre Dokumente sorgfältig aufzubewahren. Spätestens für die Fahrzeugentsorgung benötigen Sie sie erneut.

Tipp:

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Autoverwertung München

Der Autodandler im Raum München bietet eine bequeme Alternative zum mühsamen Prozess des eigenständigen Fahrzeugzerlegens. Mit einem reibungslosen und schnellen Verkaufsablauf erhalten Kunden faire Preise für ihre gebrauchten PKWs, ganz gleich, welche Schäden sie aufweisen, sei es Motor-, Getriebe-, Hagel- oder TÜV-Probleme. Der Autodandler übernimmt das Fahrzeug in seinem gegenwärtigen Zustand und sorgt für eine professionelle Abwicklung. Dadurch wird Autobesitzern eine stressfreie Lösung geboten, um ihren Wagen rasch und unkompliziert zu veräußern, ohne den Aufwand des selbstständigen Zerlegens und Verkaufens von Einzelteilen bewältigen zu müssen. Dank transparenter und professioneller Dienstleistungen können Kunden sicher sein, dass sie eine faire Vergütung für ihr Fahrzeug erhalten, während gleichzeitig der gesamte Verschrottungsprozess in verlässlichen Händen liegt. Dies ermöglicht es Autobesitzern, Zeit und Energie zu sparen und sich auf andere wichtige Angelegenheiten zu konzentrieren.

Fazit:

Insgesamt bietet die Entsorgung von Altfahrzeugen mehrere Möglichkeiten. Der erste Schritt ist oft die Rückgabe an den Hersteller, der gesetzlich verpflichtet ist, das Fahrzeug kostenlos zu entsorgen. Alternativ können Verbraucher zugelassene Entsorgungsbetriebe wie Wertstoffhöfe aufsuchen, wobei Kosten je nach Restwert des Fahrzeugs anfallen können. Ein wichtiger Aspekt ist die Einreichung des Verwertungsnachweises, der bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschrottet wurde. Dieser Nachweis ist erforderlich, um das Fahrzeug endgültig abzumelden. Insgesamt bietet die Entsorgung von Altfahrzeugen eine umweltfreundliche und gesetzeskonforme Möglichkeit, Altlasten loszuwerden und gegebenenfalls sogar einen finanziellen Gewinn zu erzielen.

FAQ:

Wo kann ich mein Fahrzeug am besten entsorgen?
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder bringen Sie es zu einem lizenzierten Entsorgungsdienst wie einem Wertstoffhof oder geben es direkt an den Hersteller zurück. Letzterer ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr altes Fahrzeug anzunehmen und zu entsorgen.

Sind Gebühren anfallend, wenn ich meinen Wagen beim Hersteller verschrotten lasse?
Nein, die Entsorgung ist gebührenfrei.

Welche Ausgaben entstehen bei der Entsorgung durch die Autoverwertung?
Die Grundgebühr beläuft sich auf etwa 90 Euro. Wenn Ihr Fahrzeug jedoch noch einen Wert hat, wird dieser von der Gebühr abgezogen. Möglicherweise erzielen Sie sogar einen Überschuss.

Was ist die Definition eines Verwertungsnachweises?
Ein Verwertungsnachweis bestätigt, dass Ihr vorheriges Fahrzeug sachgemäß bei einem zugelassenen Recyclingunternehmen beseitigt wurde. Gelegentlich wird er auch informell als „Verschrottungsnachweis“ bezeichnet. Dieses Dokument muss bei der entsprechenden Zulassungsstelle vorgelegt werden, um das Fahrzeug vollständig außer Betrieb zu setzen.

Ist es möglich, das Auto abzumelden, ohne einen Verwertungsnachweis vorlegen zu müssen?
Ja, jedoch nur, wenn Ihr Fahrzeug nicht demontiert wurde. Wenn Sie Ihr Auto beispielsweise verkaufen und es deshalb abmelden möchten, ist kein Verwertungsnachweis erforderlich. Im Falle einer Fahrzeugdemontage ist jedoch die Vorlage dieses Dokuments obligatorisch.

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