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Ein Autokauf in der Corona-Pandemie: möglich oder nicht?

Zugegeben: Es ist nicht die beste Zeit, ein Auto zu kaufen. Doch in der endlosen Ära der Niedrigzinsen können auch Personen mit wenig Erspartem schnell in den Genuss eines neuen Fahrzeugs gelangen. Und manchmal führt kein Weg vorbei an einem neuen Pkw! Sollte der alte Wagen zum Beispiel seinen Geist aufgegeben haben, muss zwangsläufig ein Neuer her. Doch: Was geht inmitten der Pandemie in Sachen Autokauf? Wichtige Fragen, interessante Antworten.

Corona Autoankauf

Darf ich das Haus verlassen, um ein Auto zu kaufen?

Wer, wann, wie lange und weshalb das Eigenheim verlassen darf, ist von Bundesland zu Bundesland  unterschiedlich geregelt.  Denn wie so häufig kochen die Länder in puncto Seuchenschutz ihr eigenes Süppchen. „In den Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung, unter anderem in Bayern, gilt auch beim Autokauf, dass Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands auf ein nötiges Minimum reduziert werden müssen“, so der Unternehmenssprecher Johannes Boos vom ADAC. Angelegenheiten, die nicht an erster Stelle stehen, müssen warten. Sollte der interessierte Käufer auf ein Fahrzeug angewiesen sein, zum Beispiel weil er dies beruflich benötigt, darf sich dieser jedoch um ein Ersatzfahrzeug kümmern. In diesem Fall liegt schließlich ein „triftiger Grund“ vor, gibt Boos an.

Ist der Kauf eines Neuwagens während Corona möglich?

Werkstätten und Verkaufshallen für Ersatzteile dürfen während der Pandemie geöffnet bleiben. Anders sieht es für den stationären Autohandel aus. Das klassische Autohaus bleibt derweil (grundsätzlich) geschlossen. Sämtliche persönliche Beratung, das Probesitzen und ebenso das Probefahren fallen demnach aus. Immerhin bleibt das Internet. Im Web lässt sich einfach und schnell der Bestand von sogenannten Lagerfahrzeugen abrufen, rät Ulrich Köster vom Deutschen Kraftfahrzeug-Gewerbe. Köster meint hiermit Neuwagen, die verkaufsbereit auf dem Hof des Händlers stehen oder  ausreichend beim Hersteller auf Vorrat vorhanden sind.

Ähnlich verhält es sich für Personen, die ihren Neuen individuell zusammenstellen möchten. Dann nämlich können sogenannte Online-Konfiguratoren genutzt werden. Beratung sowie Preisverhandlung erfolgen häufig per Telefon, Social-Media, Video- oder Online-Chat. Schon vor der Pandemie hat zum Beispiel Hyundai in Elsenfeld (Bayern) einen 350 Quadratmeter großen Online-Showroom eingerichtet. Hier kann sich der Kunde per Video-Telefonat mit einem Berater zusammenschließen. Der Autobauer Kia präsentiert auf der eigenen Homepage 3D-Bekanntschaft die Neuauflage seines SUVs alias Sorento. Audi hingegen vernetzt die Servicemitarbeiter in seinen Filialen direkt per Datenbrille mit den Kunden.

Trotz der neu geschaffenen Möglichkeiten sei daran zu denken, dass aufgrund des Produktionsstopps bei nahezu allen Herstellern mit verzögerten Auslieferungszeiten zu rechnen ist, warnen Experten. Das mühevoll konfigurierte Auto kann somit Monate auf sich warten lassen.

Werden bereits bestellte Fahrzeuge noch ausgeliefert?

Neuwagen, die bereits beim beziehungsweise durch den Händler bestellt wurden, werden noch ausgeliefert. Häufig werde ein Hol- und Bringdienst angeboten gibt Köster an. Eine Direktabholung des Neuwagens beim Hersteller sei zumeist nicht möglich. Im Falle von Audi heißt es zum Beispiel, dass in Ingolstadt vorgesehenen Selbstabholungen „umgeroutet“ werden.

Ist eine Zulassung des Autos bei dem Straßenverkehrsamt möglich?

Ulrich Köster vom Kfz-Gewerbe hält eine schnelle Neu- und/oder Gebrauchtwagenanmeldung  für wenig aussichtsreich. Die hiesigen Zulassungsstellen seien ein Engpass, sagt Ulrich Köster. Viele der Stellen würden lediglich im eingeschränkten Betrieb arbeiten oder seien ganz geschlossen. Doch auch hier gilt, dass von Bundesland zu Bundesland verschiedene Umstände – und Maßnahmen – zu beachten sind. In sogenannten Hotspots etwa scheint der Behördengang aussichtslos.

Der Leiter der Kfz-Zulassungsstelle in Nürnberg Steffen Keßler beispielsweise gibt an: „Wir stufen derzeit ab.“ Man kümmere sich weiterhin um Zulassungen, müsse jedoch zwischen wichtigeren und weniger wichtigeren Fällen unterscheiden. Einen Vorzug genießen laut Keßler zum Beispiel  alle systemrelevanten Einrichtungen beziehungsweise deren Fahrzeuge. Hierzu gehören sowohl Rettungsdienste als auch Schädlingsbekämpfer. Ebenfalls werden Handwerker bevorzugt. Privatpersonen, die eine Schwerstbehinderung vorweisen können, werden grundsätzlich priorisiert und können mit einer vergleichsweise zügigen Zulassung rechnen. Und: Überraschenderweise gehören auch Autohäusern, die die Fahrzeuge der Kunden zulassen müssen beziehungsweise wollen zu der bevorzugt behandelten Klientel. Soll heißen: Wer ein Auto bei einem Neuwagenhändler kauft und Glück hat, einen Lieferdienst in Anspruch nehmen zu können, sollte den Verkäufer, sprich den gewerblichen Händler, darum bitten, die Zulassung vorzunehmen.

Keßler betont jedoch auch, dass man über ein Online-Reservierungs-Tool täglich bis zu 50 Termine vergeben würde.  Dies würde 50 Neuzulassungen bedeuten. Es herrsche also keineswegs Untätigkeit aufseiten der Behörden. Für den Otto Normalverbraucher bedeutet dies: Rechtzeitig informieren, mit Engpässen rechnen und geduldig sein. Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.

Darf ich als Interessent mit dem Verkäufer eine Probefahrt tätigen?

Da in jedem Fahrzeug weiterhin die Mindestabstandregeln gelten, ist eine Probefahrt in Anwesenheit des Verkäufers nicht möglich. Eine Ausnahme bieten Trucks oder Kleinbusse, wenn der Besitzer im hinteren Teil des Gefährts Platz nehmen kann.

Kann ich von Privatpersonen einen Gebrauchtwagen kaufen?

Das Kaufen eines Gebrauchten von einer Privatperson ist keineswegs untersagt. Unbedingt zu bedenken bei einem Autokauf auf privatem Wege ist jedoch, dass auch in diesem Fall die Notwendigkeit des Kaufs gegeben sein muss. Denn sollte in dem jeweiligen Bundesland eine Ausgangsbeschränkung gelten, so muss der Interessierte beziehungsweise Kontrollierte nachweisen, dass er auf sein Objekt der Begierde zum Beispiel für die Fahrt zur Arbeit angewiesen ist. Außerdem: In Bayern etwa darf die Wohnung lediglich mit den Angehörigen des eigenen Haushalts verlassen werden, um das Auto zu besichtigen. Den besten Kumpel zur Besichtigung mitzunehmen, ist also nicht erlaubt. Es träfen sich in diesem Fall schließlich mehr als zwei Haushalte! Ähnliche Regeln sind in Ländern, die Kontaktsperren erlassen haben, zu beachten. Selbstverständlich ist auch während der Besichtigung der Mindestabstand einzuhalten, ebenso wie die allgemeine Maskenpflicht. Hygiene ist ebenfalls weiterhin das Gebot der Stunde. Johannes Boos vom ADAC  weist eindringlich darauf hin, dass der Kontakt zum Verkäufer auf das Nötigste reduziert werden sollte.

Problem: Wer sich auf den Weg zu einer Wagenbesichtigung macht, hat nur selten passende Nachweise bei sich. So lohnt es sich unbedingt, einen Arbeitsvertrag und einen Nachweis des aktuellen Wohnsitzes mit sich zu führen. Anhand des obligatorischen Personalausweises, einer auf dem Smartphone gespeicherten Kontakt-Mail mit dem Verkäufer und einer eventuellen Bescheinigung der Werkstatt über den Schaden des alten Wagens ist somit schnell festgestellt, ob der Kontrollierte die Wahrheit sagt.

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