Vom Kraftfahrzeug-Kaufvertrag zurücktreten - das ist wichtig dabei

Vom Kraftfahrzeug-Kaufvertrag zurücktreten - das ist wichtig dabei

In der Regel sind Verträge dazu da, dass sie auch eingehalten werden. Es könnte sich aber immer auch mal eine Situation ergeben, die Sie zu dazu bringt, einen vereinbarten Vertrag nicht mehr einhalten zu wollen. Beim Kraftfahrzeug-Kaufvertrag gibt es einige Gründe, die es legitimieren, aus dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten.

Voraussetzung beim Kfz-Kaufvertrag-Austritt

Normalerweise gilt die Regelung, dass Sie nicht einfach deswegen von einem Kfz-Kaufvertrag zurücktreten können, weil Sie es sich einfach anders überlegt haben. Ob Sie eine andere Farbe oder doch lieber ein andere Auto-Marke haben wollen, ist ganz allein Ihr Problem. Es müssen gravierende Gründe vorliegen, die einen Rücktritt aus einem Kfz-Vertrag ermöglichen.

  • An Ihrem Auto muss ein erheblicher Schaden vorliegen. Dies gilt für gebrauchte Autos und ebenso für Neufahrzeuge.
  • Ein Schaden ist eine eindeutige Abweichung von dem Zustand, den Sie vertraglich vereinbart haben und dem Zustand, in dem Sie das Auto tatsächlich vorfinden.
  • Gravierende Schäden und Mängel, die Sie dazu gebracht haben, vom Vertrag zurückzutreten zu wollen, sind selbstverständlich ein rechtmäßiger Grund für einen Rücktritt. Diese Mängel können beispielsweise in einem Defekt bestehen, der das Fahrzeug fahruntauglich macht. Aber auch eine völlig andere Autolackierung stellt einen solchen Mangel dar.
  • Seien Sie darauf vorbereitet, dass Ihre Auffassung eines erheblichen Schadens nicht immer mit der des Verkäufers übereinstimmen wird. Vor allem diese Probleme sind immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren, die Sie natürlich im besten Falle vermeiden sollten.

Rechtlich korrekt zurücktreten

  • Bevor Sie von dem abgeschlossenen Kfz-Vertrag zurücktreten können, hat Ihr Partner des Kfz-Kaufvertrags noch eine besondere Möglichkeit. Er hat die Chance auf eine Nachbesserung des Fahrzeug-Zustandes – dazu muss das Auto in einen mängelfreien Zustand gebracht werden, was schlussfolgernd dann doch die Vertragserfüllung bedeutet.
  • Diese Möglichkeit zur Nachbesserung müssen Sie ihm zwingend ermöglichen. Wichtiger Tipp: Alles wird am besten immer schriftlich festgehalten. Fordern Sie den Vertragspartner auf, den Schaden zu beseitigen und setzen Sie ihm eine eindeutige Frist dazu.
  • Die Frist sollte am besten so bemessen sein, dass Ihr Gegenüber die Mängelbeseitigung zeitlich auch schaffen kann. Außerdem ist es von Vorteil, dies schriftlich zu erklären. Nur wenn der Verkäufer unmissverständlich und nachweisbar klargemacht hat, dass er überhaupt nichts nachbessern will, können Sie diese Frist ablehnen.
  • Schließlich sollten Sie eindeutig erklären können müssen, dass Sie nun vom Kfz-Kaufvertrag zurücktreten möchten. Ein vor Gericht beweiskräftiger Nachweis über Ihre Erklärung – in Form eines Einschreibens oder eines von einem Boten überbrachten Schreibens – sollte Ihnen dabei nicht fehlen.

Schäden und Mängel kommen leider hin und wieder vor. Es ist noch die unkomplizierteste Lösung, wenn sie sich durch eine Nachbesserung beheben lassen können.

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