Unfallauto-verkaufen-7-tipps

Wer seinen Gebrauchten nach einem Unfall verkaufen möchte, muss mit großen Abschlägen rechnen. Ganz gleich, ob der Fahrer für den Unfall verantwortlich ist, oder nicht: Wird ein Unfallwagen samt Schaden veräußert, muss der Käufer die Reparaturkosten in seine Entscheidung einfließen lassen. Zudem drückt Misstrauen die Kaufbereitschaft: Hat der Unfall weitere Schäden zur Folge gehabt? Dennoch floriert der Handel mit Unfallwagen! Insbesondere Kfz-Techniker und Ersatzteillageristen zeigen sich interessiert an Unfallwagen. Der Verkauf des Altgefährts kann sich folglich auch bei großen Schadensfällen auszahlen.

Besonders am Geschäft mit Unfallfahrzeugen ist der Umstand, dass der Verkäufer in der Pflicht steht, jeden Schaden infolge eines Unfalls im Kaufvertrag festzuhalten. Andernfalls kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder eine (Teil-)Erstattung der Kaufsumme verlangen. Überdies drohen rechtliche Konsequenzen. In der Regel belaufen sich Ahndungen gegen Verstöße des rechtsgültigen Gebrauchtwagenhandels im Sinne des StGB nach § 263 auf Geldbußen, bei besonderer Schwere droht allerdings Freiheitsentzug! Doch keine Angst: Autodandler hat für Sie die wichtigsten Punkte für einen erfolgreichen Unfallwagenverkauf zusammengefasst.

1. Wann ist ein Unfallwagen ein Unfallwagen?

Erschwert wird ein Unfallauto verkauf durch die Tatsache, dass der Gesetzesgeber keine expliziten Vorgaben macht, wann ein Unfallwagen als ein solcher einzustufen ist. Lediglich die juristische Auslegung, der zufolge ein Unfall anzusehen ist als ein „Ereignis, welches plötzlich, unbeabsichtigt und physisch beziehungsweise mechanisch einen permanenten Schaden zurücklässt“, gibt einen Anhaltspunkt. Ebenso unklar bleibt, ob der Schaden während der Fahrt (Auffahrunfall, Kollision) auftreten muss oder ebenso im Stillstand (Hagelschlag, Vandalismus) entstehen darf. Immerhin existiert eine klare Linie zwischen Bagatell- und Unfallschaden: Ein Unfallschaden liegt vor, wenn für dessen Instandsetzung Reparaturkosten von über 200 Euro veranschlagt werden. Dieser ist anders als ein Bagatellschaden im Kaufvertrag festzuhalten.

2. Klassische Angebote für Unfallfahrzeug

Unfallwagen werden zuhauf angeboten und gelten keinesfalls als Ramschposten. Wir raten Ihnen vom Verschrotten Ihres Gebrauchten grundsätzlich ab. Einzig und allein im Falle eines Totalschadens könnte die Übergabe an einen Schrotthändler wirtschaftlich gesehen von Vorteil sein. Typische Makel eines Unfallwagens umfassen Getriebeschäden, Achsenbrüche und Lichtmaschinenausfalle. Die Reparatur solcher Schäden schlägt zumindest mit mehreren Hundert Euro zu Buche. Sowohl besonders kostspielig als auch umständlich entpuppt sich die Vermittlung eines Gebrauchtwagens samt Motorschaden. Last, but not least werden Unfallwagen mit beschädigter Karosserie und Lackschäden in großen Mengen gehandelt.

3. Unfallwagenverkauf – lohnt sich das?

Auf alle Fälle! Unfallwagen stehen hoch im Kurs und werden von Händlern mit Kontakten in osteuropäische Länder, in denen Reparaturen nur einen Bruchteil der hierzulande üblichen Summen kosten, im großen Stil aufgekauft, ex- und reimportiert! Wie bereits erwähnt, sollten Sie demnach den Gang zum Schrotthändler meiden. Notfalls kann ein jeder Wagen „ausgeschlachtet“ und auf diese Weise zu Geld gemacht werden. Sollte Ihr Gebrauchter fahrtuntauglich sein, müssen Sie jedoch einen Abnehmer finden, der den Transport arrangieren kann, sofern Sie diesen nicht bewerkstelligen können. Der Auftrag an ein Speditionsunternehmen steht allerdings in der Regel in keinem Verhältnis zum Restwert des Unfallwagens. Wir raten deshalb, nur Käufer in näherer Umgebung in Betracht zu ziehen. Dies erspart Transportkosten und die Kaufbereitschaft steigt aufgrund der kurzen Anfahrt.

4. Reparieren oder direkt verkaufen?

Als Besitzer eines Unfallwagens stehen Ihnen drei Verkaufsstrategien offen:

  • Sie bieten den Wagen im Ist-Zustand samt Unfallschaden an.
  • Sie reparieren den Wagen, nutzen ihn weiterhin und hoffen auf eine lange Restlaufzeit.
  • Sie reparieren und verkaufen den Wagen.

Eine Antwort auf die Frage, welche Strategie die sinnvollste ist, liegt zahlreichen Faktoren zugrunde und ist keineswegs zu pauschalisieren. Das Baujahr, die Schadensform und die Nachfrage nach bestimmten Wagentypen etwa stellen nur einen Teil der möglichen Variablen dar, die die Entscheidung zwischen Verkauf und Nichtverkauf ebenso wie zwischen Reparatur und Nichtreparatur beeinflussen. Weiterhelfen können neben Kostenvoranschlägen für Reparaturen professionelle Wertgutachten und Schadensdiagnosen, wie sie zum Beispiel der ADAC in einem 120 Punkte umfassenden Protokoll erstellt. Zu guter Letzt bleibt allen Sparfüchsen die Reparatur in Eigenregie. Zu diesem Schritt sei jedoch lediglich allen Kfz-Experten geraten. Wer hier an falscher Stelle Hand anlegt, kann nicht nur den Schaden vergrößern, sondern ebenso sein Leben beziehungsweise das des Käufers aufs Spiel setzen. Möchten Sie Ihren Unfallwagen reparieren und auf einen Verkaufserlös spekulieren, der die Reparaturkosten deutlich übersteigt, könnte ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt demzufolge von Vorteil sein. Sie können schließlich zusätzliches Vertrauen schaffen, indem Sie bei der Begutachtung die Werkstattquittung samt Schadensgutachten darlegen.

5. Machen Sie Ihren Gebrauchten fit

Ungeachtet der Art des Unfallschadens, und ungeachtet der Frage, ob dieser behoben wurde oder nicht, so lohnt es sich, den Unfallwagen durch kleine Handgriffe aufzuwerten. Insbesondere Privatkäufer sind mit einem anstandslos sauberen und kompletten Zustand zu beeindrucken. Zu den möglichen Aufwertungen gehören:

  • Umfangreiche Wäsche inklusive Wachsversiegelung
  • Kleinere Schönheitsreparaturen
  • Tief greifende Reinigung der Innenräume
  • Ersatz fehlender Zubehörelemente
  • Kontrolle von Luftdruck, Kühlwasser und Bremsflüssigkeit

Je nach Modell beinhalten die genannten Maßnahmen verschiedene Schritte. Gemeinsam haben Sie jedoch, dass der Nutzen den Aufwand weit übersteigt: Spiegel sind bereits für wenige Euros zu haben, eine Versiegelung des Lacks hält über mehrere Wochen beziehungsweise Verkaufsgespräche und eine gründliche Innenraumreinigung samt Spezialpflegerbehandlung bedarf nur wenige Handgriffe. Auf diese Weise kann die Verkaufssumme um mehrere Hundert Euro steigen. Allerdings: Wer zu viel schönt, riskiert Argwohn. Eine Motorwäsche beispielsweise kann als Vertuschungsversuch gewertet werden, da durch diese Maßnahme Ölspuren beseitigt werden!

6. So finden Sie einen Käufer für Ihren Unfallwagen

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagen samt Unfallschaden stehen Ihnen dieselben Optionen wie bei einem Verkauf eines tadellosen Modells offen. Jedoch erschwert der Unfallschaden die Preisfindung, ja gar die Kontaktaufnahme: Insbesondere Privatkäufer machen einen Bogen um Unfallwagen, da sie zuzüglich des offensichtlichen Schadens weitere Mängel fürchten. Dennoch bieten Internetplattformen lokale Zeitschriften einige Inserierungsmöglichkeiten. Zeitschriften verlangen allerdings Gebühren und bieten in der Regel nicht den Abdruck von Fotos an. Diese gelten jedoch als essenziell, schaffen Vertrauen und können enttäuschenden Verkaufsgesprächen vorbeugen! Eine Alternative stellen Vertragshändler dar: Haben Sie Ihren Wagen vor nicht allzu langer Zeit bei einem Vertragshändler erworben, könnte sich dieser durchaus bereit erklären, das Modell erneut in seinen Fuhrpark aufzunehmen. Last, but not least bleibt der Griff zum Gebrauchtwagenhändler. Hier können Sie die Verkaufssumme als Refinanzierungsoption nutzen und dürfen sich auf Garantien/Gewährleistungen verlassen. Doch Vorsicht: Schwarze Schafe grasen im Gebrauchtwagenhandel an allen Ecken! Setzen Sie auf einen sachlichen und geduldigen Vermittler! Zudem sollte erkennbar sein, dass sich der Händler für alle Parteien einsetzt und neben einem breiten Verkäuferservice einen soliden Käuferschutz bietet, wie ihn beispielsweise das Gebrauchtwagenhandel-Konzept von Autodandler vorsieht. Studieren Sie zudem Erfahrungsberichte, wie Sie sie auf unserer Webseite entdecken können.

7. Ihre Pflichten als Verkäufer

Sollten Sie Ihren Unfallwagen an eine Privatperson verkaufen wollen, stehen Sie in der Pflicht, eine umfangreiche Bestandsanalyse abzuliefern: Neben den „harten Fakten“ wie Baujahr & Co. müssen der offensichtliche Schaden ebenso wie kleinere Sachmängel präzise im Kaufvertrag festgehalten werden. Andernfalls drohen Streitereien, eventuell sogar gerichtliche Auseinandersetzungen, obgleich Ihnen das Recht zusteht, die Haftung von Sachmängeln vertraglich auszuschließen. Ein nicht-wasserdichter Vertrag gilt demzufolge als ein typischer Stolperstein auf dem Weg zum erfolgreichen Unfallauto verkauf. Diesen Stein räumen Händler wie Autodandler mit rechtsgültigen Verträgen und hauseigenen Gutachten allerdings zur Seite. Kooperieren Sie mit einem vertrauenswürdigen Händler, ersparen Sie sich demnach viele Arbeitsschritte. Nur wer Erfahrung im Gebrauchtwagenhandel besitzt, sollte einen Privatverkauf in Betracht ziehen. Und selbst mit Expertenwissen fällt die Vermittlung aufgrund der Klassifizierung als Unfallwagen keineswegs einfach aus.

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